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Erkrankung des Arbeitgebers - Muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit "Zwangsurlaub" nehmen?

M
Maclogic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, der Chef erkrankt für mehrere Tage oder Wochen. Es gibt keinen Betriebsrat. Muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit "Zwangsurlaub" nehmen? Welche Gesetze und Regelungen kommen dann zur Geltung? Im Arbeitsvertrag befindet sich diesbezüglich keine Regelung.

Ich danke für eure Antworten.

5.02003

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

24.09.2009 um 22:56 Uhr

Der AG ist im Annahmeverzug. Ihr bietet eure Arbeitskraft ja an. Klar könnt ihr dieses individualrechtlich durchsetzen wenn der AG sagt "ihnr nehmt jetzt Urlaub". Ihr werdet vor dem ArbG auch Recht bekommen, was danach kommt, nun, das ist leider eine andere Geschichte. Ohne BR ist das eine doofe Situation...

K
Kriegsrat

24.09.2009 um 23:27 Uhr

dj,

zunächst mal annahmeverzug, klar vielleicht ist der chef auch für solche fälle versichert, wer weiß.... und wenn der chef nun "betriebsferien" verkündet ?

wenn die AN sich weigern, urlaub zu nehmen, wird es wohl auf einen rechtsstreit hinauslaufen, in dem ein arbeitsrichter zu entscheiden hat, ob die betrieblichen belange ein solches vorgehen des AG rechtfertigen würden

D
DonJohnson

24.09.2009 um 23:44 Uhr

kriegsrat

Klar, darum schrieb ich das ;-) Wer bekommt jetzt die schlechtere Note ;-)))

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