Erkrankung des Arbeitgebers - Muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit "Zwangsurlaub" nehmen?
Hallo ihr Wissenden, der Chef erkrankt für mehrere Tage oder Wochen. Es gibt keinen Betriebsrat. Muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit "Zwangsurlaub" nehmen? Welche Gesetze und Regelungen kommen dann zur Geltung? Im Arbeitsvertrag befindet sich diesbezüglich keine Regelung.
Ich danke für eure Antworten.
Community-Antworten (3)
24.09.2009 um 22:56 Uhr
Der AG ist im Annahmeverzug. Ihr bietet eure Arbeitskraft ja an. Klar könnt ihr dieses individualrechtlich durchsetzen wenn der AG sagt "ihnr nehmt jetzt Urlaub". Ihr werdet vor dem ArbG auch Recht bekommen, was danach kommt, nun, das ist leider eine andere Geschichte. Ohne BR ist das eine doofe Situation...
24.09.2009 um 23:27 Uhr
dj,
zunächst mal annahmeverzug, klar vielleicht ist der chef auch für solche fälle versichert, wer weiß.... und wenn der chef nun "betriebsferien" verkündet ?
wenn die AN sich weigern, urlaub zu nehmen, wird es wohl auf einen rechtsstreit hinauslaufen, in dem ein arbeitsrichter zu entscheiden hat, ob die betrieblichen belange ein solches vorgehen des AG rechtfertigen würden
24.09.2009 um 23:44 Uhr
kriegsrat
Klar, darum schrieb ich das ;-) Wer bekommt jetzt die schlechtere Note ;-)))
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