Erstellt am 07.09.2020 um 07:12 Uhr von SBV Frank
Wenn du eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell durchführst, kannst du insgesamt bis zu sieben Tage fehlen!
Sollten es mehr als sieben Tage sein, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert!
Erstellt am 07.09.2020 um 08:17 Uhr von UdoWoe
Warum solltest du nicht zum Arzt fahren? Das geht genauso so, wie es auch bei einem "Normal" arbeitendem MA wäre.
Solltest du während der Eingliederung krank werden, dann müsstest du sogar die Krankenkasse neben deinem AG darüber unterrichten.
Es kann sogar sein, wenn du einen guten Arzt hast, dass du öfters zum Arzt fahren musst um ihm über deine Gesundheit zu berichten und ob die Wiedereingliederung sinnvoll ist oder doch noch eine Verlängerung der Krankenzeit nötig ist.
Ich würde aber versuchen die Arzttermin außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit zu legen. Sofern natürlich möglich. Lass dir sicherheitshalber eine Bescheinigung geben, dass du auch beim Arzt warst. Ich würde auch mal die Krankenkasse fragen. Schaden tut es auf jeden Fall nicht.
Erstellt am 07.09.2020 um 14:47 Uhr von alraune
Bei einer Wiedereingliederung ist man für gewöhnlich noch krank geschrieben und testet im Rahmen der Kranksschreibung ,nach einem individuellen Arbeitszeitmodell,aus, wie belastbar man ist. Man muss jederzeit die Arbeit unterbrechen oder abbrechen können. Man steht auch nicht auf dem Dienstplan, sondern kommt zusätzlich.
Als ich in meiner Wiedereingliederung einen Arzttermin wahrnehmen musste, habe ich einfach meinem Vorgesetzten bescheid gegeben, wann ich weg bin.
Erstellt am 14.06.2022 um 19:56 Uhr von Susanne2
Ich befinde mich seit dem 13.06.22 in der Stufenweisen Wiedereingliederung mit 2 Std pro Tag an 5 Wochentagen. Muss ich trotzdem am Wochenende arbeiten bekomme Übergangsgeld von der Rentenversicherung
Erstellt am 15.06.2022 um 09:01 Uhr von Relfe
dann bist Du bei der RV "angestellt" während der Wiedereingleiderung, der AG stellt nur den Arbeitsplatz und die Arbeit zur Verfügung.
Die Wiedereingleiderung läuft nach einem Plan, der vom Arzt "genehmigt" wurde.
Sieht dein mit dem Arzt abgestimmter Wiedereingleiderungsplan "Arbeit am Wochenende" vor?