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Chef zahlt Überstunden nicht...

M
MasterJaguar
Sep 2020 bearbeitet

Hallo! Schwierige Frage: Unser Chef zahlt angefallene Überstunden durch Mehrarbeit im e-learning-Bereich (Zeit der Digitalisierung, erstellen von Präsentationen, Vorbereitung von Seiten) nicht, weil er meint, dies sei genau wie Unterrichtsvorbereitung im Vertrag inkludiert. Nun wollte ich wissen, ob die Kollegen vor Ort selbst vor das Arbeitsgericht gehen müssen, oder ob der Betriebsrat was tun kann? Ich habe Überstunden schon untersagt, aber wenn angeblich keine anfallen ist dies ja schwer zu regeln. Ich bin hier verzweifelt, weil einfach Überstunden nicht gezahlt werden und hoffe auf Hilfe! Tausend Dank!

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Community-Antworten (6)

C
celestro

04.09.2020 um 00:49 Uhr

das müssen die Kollegen leider selbst einklagen.

"weil er meint, dies sei genau wie Unterrichtsvorbereitung im Vertrag inkludiert."

Die gesetzliche Regelung dazu sollte er doch bitte mal benennen.

C
Catweazle

04.09.2020 um 03:10 Uhr

Der BR kann verhindern, dass Überstunden gemacht werden. Zur Not per einstweiliger Verfügung. Dann wird auch gleich geklärt ob es welche sind oder nicht.

K
kratzbürste

04.09.2020 um 10:14 Uhr

Und ausserdem ist der BR auch in der Mitbestimmung bei e-learning. Ihr habt genügend in der Hand. Ihr könnt eure Ansprüche auch als BR gerichtlich durchsetzen - die bereits entstandenen Ansprüche der AN auf Bezahlung geleisteter Stunden müssen die aber selbst einklagen.

U
UdoWoe

04.09.2020 um 10:43 Uhr

Sind diese "Überstunden" angeordnet oder macht der AN diese "angefallenen Überstunden" freiwillig? Jedenfalls seid ihr auf jeden Fall in der Mitbestimmung, wie auch die Vorredner schon geschrieben haben. Ich würde alle MA hinweisen, dass auch Vorbereitungen zur Arbeitszeit gehören. Die MA müssen aber die nicht bezahlten Stunden selbst einklagen.

A
AlterMann

04.09.2020 um 22:23 Uhr

Hallo MasterJaguar, aus Deiner Schilderung kann ich die Argumentation Deines Chefs nicht beurteilen. Ihr seid eine Schule oder etwas ähnliches? Und die Angestellten bekommen einen Lohn für die geleisteten Unterrichtsstunden, unabhängig vom Aufwand der Vorbereitung? Dann wäre das kniffelig. Aber immerhin wird der Chef ja irgendwie eine Anweisung gegeben haben, wie die Digitalisierung mit welcher Software erreicht werden soll. Dann hätte er damit vermutlich auch einen Arbeitsauftrag erteilt, den er dann natürlich auch bezahlen muss.

M
MasterJaguar

08.09.2020 um 20:01 Uhr

Vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Also nun ist er eingeknickt und gewährt "aus Kulanz" Freizeitausgleich. Dennoch bin ich hier ziemlich erschüttert und danke euch erstmal für die Hilfe!

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