Erstellt am 03.09.2020 um 22:49 Uhr von celestro
das müssen die Kollegen leider selbst einklagen.
"weil er meint, dies sei genau wie Unterrichtsvorbereitung im Vertrag inkludiert."
Die gesetzliche Regelung dazu sollte er doch bitte mal benennen.
Erstellt am 04.09.2020 um 01:10 Uhr von Catweazle
Der BR kann verhindern, dass Überstunden gemacht werden. Zur Not per einstweiliger Verfügung. Dann wird auch gleich geklärt ob es welche sind oder nicht.
Erstellt am 04.09.2020 um 08:14 Uhr von Kratzbürste
Und ausserdem ist der BR auch in der Mitbestimmung bei e-learning. Ihr habt genügend in der Hand. Ihr könnt eure Ansprüche auch als BR gerichtlich durchsetzen - die bereits entstandenen Ansprüche der AN auf Bezahlung geleisteter Stunden müssen die aber selbst einklagen.
Erstellt am 04.09.2020 um 08:43 Uhr von UdoWoe
Sind diese "Überstunden" angeordnet oder macht der AN diese "angefallenen Überstunden" freiwillig?
Jedenfalls seid ihr auf jeden Fall in der Mitbestimmung, wie auch die Vorredner schon geschrieben haben. Ich würde alle MA hinweisen, dass auch Vorbereitungen zur Arbeitszeit gehören. Die MA müssen aber die nicht bezahlten Stunden selbst einklagen.
Erstellt am 04.09.2020 um 20:23 Uhr von alterMann
Hallo MasterJaguar, aus Deiner Schilderung kann ich die Argumentation Deines Chefs nicht beurteilen. Ihr seid eine Schule oder etwas ähnliches? Und die Angestellten bekommen einen Lohn für die geleisteten Unterrichtsstunden, unabhängig vom Aufwand der Vorbereitung?
Dann wäre das kniffelig. Aber immerhin wird der Chef ja irgendwie eine Anweisung gegeben haben, wie die Digitalisierung mit welcher Software erreicht werden soll. Dann hätte er damit vermutlich auch einen Arbeitsauftrag erteilt, den er dann natürlich auch bezahlen muss.
Erstellt am 08.09.2020 um 18:01 Uhr von MasterJaguar
Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.
Also nun ist er eingeknickt und gewährt "aus Kulanz" Freizeitausgleich.
Dennoch bin ich hier ziemlich erschüttert und danke euch erstmal für die Hilfe!