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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrtkostenerstattung bei Fahrten zwischen Standorten?

H
Helfersyndrom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen !! Folgendes Problem ist bei uns aufgetreten: Unsere Klinik besteht aus drei Standorten. Nun haben wir Personal, dass im laufe ihrer täglichen Arbeitszeit zwischen den Standorten pendeln muss (z.B. BR-Mitglieder, Physiotherepeuten, Verwaltung, Pflegedienstleitung, usw.) Diese Fahrten werden ja praktisch von der GF angeordnet. Nun werden diese Fahrten bei uns nicht vergütet oder erstattet. Wie sieht die rechtliche Grundlage diesbezüglich aus, und wo findet man etwas zu diesem Thema?? Ist es sinnvoll eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema zu machen?? Vielen Dank für Eure Hilfe (hoffentlich) !!

VLG Helfersyndrom

4.17001

Community-Antworten (1)

P
paula

22.09.2009 um 13:57 Uhr

Fahrtkostenersatz ist keine Frage die man über eine BV erzwingen kann. daher wird der AG Euch da wohl entgegenkommen müssen.

Eine Ausgleichspflicht für den AG gibt es auf Grund gesetzlicher Vorgaben. Ich würde mir mal das Auftragsrecht im BGB anschauen.

Ansonsten: wer sagt denn den AN dass sie hier selber das eigene Auto nehmen müssen? Oder reden wir über Kosten für öffentliche Verkehrsmittel?

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