Keinen Urlaub - braucht ein Abteilungsleiter nicht vorher die Zustimmung des BR?
Hallo Zusammen Darf ein Abteilungsleiter ein fach so sagen das es von dann bis dann keinen Urlaub gibt. Muß er nicht vorher den Betriebsrat um Zustimmung beantragen.
Könnt ihr mir schnell helfen brauche es schon morgen
Vielen Dank in voraus
Berti5
Community-Antworten (3)
22.09.2009 um 12:20 Uhr
@Berti Nun, sagen können kann er es schon. Der BR hat aber ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG.
Wenn das Gremium dieses aber nciht einfordert... ;-)))
22.09.2009 um 12:23 Uhr
@Berti, eine Urlaubssperre - und das ist nichts anderes - kann der Abteilungsleiter ohne euch nicht aussprechen! Tretet dem Herrn mal tüchtig mit dem Hinweis von 'DonJohnson' auf die Zehen!
22.09.2009 um 12:41 Uhr
@ML Also aussprechen kann er schon, nur das Gremium muß dann entsprechend reagieren...
Frei nach dem Motto: "Sehr geehrter Her Mustermann. Wie uns zu Ohren gekommen ist, haben sie in der Abteilung Musterabteilung eine Urlaubssperre ausgesprochen. Hiermit weisen wir sie freundlichst auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG hin. Vor Abschluß von Verhandlungen hierüber mit uns, fordern wir Sie auf, diese Urlaubssperre unverzüglich zu widerufen.
MFG BRV"
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