Erstellt am 22.09.2009 um 10:20 Uhr von DonJohnson
@Berti
Nun, sagen können kann er es schon. Der BR hat aber ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG.
Wenn das Gremium dieses aber nciht einfordert... ;-)))
Erstellt am 22.09.2009 um 10:23 Uhr von monalisa
@Berti,
eine Urlaubssperre - und das ist nichts anderes - kann der Abteilungsleiter ohne euch nicht aussprechen!
Tretet dem Herrn mal tüchtig mit dem Hinweis von 'DonJohnson' auf die Zehen!
Erstellt am 22.09.2009 um 10:41 Uhr von DonJohnson
@ML
Also aussprechen kann er schon, nur das Gremium muß dann entsprechend reagieren...
Frei nach dem Motto:
"Sehr geehrter Her Mustermann.
Wie uns zu Ohren gekommen ist, haben sie in der Abteilung Musterabteilung eine Urlaubssperre ausgesprochen.
Hiermit weisen wir sie freundlichst auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG hin. Vor Abschluß von Verhandlungen hierüber mit uns, fordern wir Sie auf, diese Urlaubssperre unverzüglich zu widerufen.
MFG
BRV"