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Keinen Urlaub - braucht ein Abteilungsleiter nicht vorher die Zustimmung des BR?

B
berti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen Darf ein Abteilungsleiter ein fach so sagen das es von dann bis dann keinen Urlaub gibt. Muß er nicht vorher den Betriebsrat um Zustimmung beantragen.

Könnt ihr mir schnell helfen brauche es schon morgen

Vielen Dank in voraus

Berti5

4.56103

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

22.09.2009 um 12:20 Uhr

@Berti Nun, sagen können kann er es schon. Der BR hat aber ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG.

Wenn das Gremium dieses aber nciht einfordert... ;-)))

M
monalisa

22.09.2009 um 12:23 Uhr

@Berti, eine Urlaubssperre - und das ist nichts anderes - kann der Abteilungsleiter ohne euch nicht aussprechen! Tretet dem Herrn mal tüchtig mit dem Hinweis von 'DonJohnson' auf die Zehen!

D
DonJohnson

22.09.2009 um 12:41 Uhr

@ML Also aussprechen kann er schon, nur das Gremium muß dann entsprechend reagieren...

Frei nach dem Motto: "Sehr geehrter Her Mustermann. Wie uns zu Ohren gekommen ist, haben sie in der Abteilung Musterabteilung eine Urlaubssperre ausgesprochen. Hiermit weisen wir sie freundlichst auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG hin. Vor Abschluß von Verhandlungen hierüber mit uns, fordern wir Sie auf, diese Urlaubssperre unverzüglich zu widerufen.

MFG BRV"

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