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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeiterfassung - können wir das ablehnen?

P
pimpelchef
Feb 2019 bearbeitet

unser AG möchte gerne eine zeiterfassung für alle MA einführen. wir sind am verhandeln mit dem AG über eine BV :arbeitszeit konto , gleitzeit , ampelpharse , null-line ; aber es sind einpaar punkte über die wir uns nicht einig sind. Z:B: statt einer 5 tage woche will er eine 6 tage woche haben.da machen wir nicht mit. jetzt will er nur eine reine zeiterfassung einführen . das heißt , es soll nur das kommen und gehen erfasst werden ( plus überstunden ) im mehr-schichtbetrieb . manuell wird das ja schon erfasst bei uns. ist das sinnvoll und können wir das ablehnen , wenn ja wie ???? soviel ich weiß kann man das nicht ablehnen weil diese daten schon manuell erfasst werden.

ja wir sind tariflich gebunden TVÖD er gibt eine ca. 40 woche vor nicht die tage und teils IGZ

Nick == schneewitchen und die sieben zwerge ( pimpel , chef ) ok !!!!!!

pimpelchef

6.21405

Community-Antworten (5)

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DonJohnson

21.09.2009 um 19:13 Uhr

Gegenfrage... Was spricht denn dagegen?

Aber so oder so betrifft es euer MBR nach 87, 1, 6. Wenn ihr euch nciht einigt, weißt du ja was dann daraus resultiert.

Im übrigen sind das die gleichen Möglichkeiten die man bei Flex Arbeitszeit anbringen könnte sollte man wollen ;-)))

E
Erwin

21.09.2009 um 19:17 Uhr

@pimpelchef

Seid ihr tarifgebunden? Wenn ja was steht über die Anzahl der Arbeitstage im TV bzw. sonst in den Arbeitsverträgen.

Zum Thema EInführung von Zeiterfassung/ Gleitzeit/ Arbeitszeitkonten solltet ihr euch fachliche Beratung/ Unterstützung einholen und ggf. schon einmal zu dem Thema "Einigungsstelle" schlau machen.

P
Petrus

21.09.2009 um 19:18 Uhr

Doch, könnt ihr: §87(1) Nr.2 (5/6-Tage-Woche) bzw. Nr.6 (elektron. Zeiterfassung) BetrVG Ihr könnt aber auch die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen (§87(2)BetrVG). Hat den Vorteil, dass ihr die Anzahl der Beisitzer + den Vorsitzenden vorschlagt. Ihr könnt natürlich auch einfach ablehnen - dann muss der ArbGeb die E-Stelle anrufen oder er verzichtet und es bleibt bei der manuellen Erfassung...

E
Erwin

21.09.2009 um 19:19 Uhr

@pimpelchef

soviel ich weiß kann man das nicht ablehnen weil diese daten schon manuell erfasst werden.

Die maschinelle Erfassung und Verarbeitung von Arbeitszeiten unterliegt der MB auch wenn "nur" die Art/System geändert werden soll.

Wenn also der AG hier etwas ändern möchte geht es nur mit dem BR, notfalls auch erst mit der Einigungsstelle

N
nicoline

21.09.2009 um 19:43 Uhr

pimpelchef (was'n nick ;-)) soviel ich weiß kann man das nicht ablehnen weil diese daten schon manuell erfasst werden. wie die Vorredner schon sagten.....

arbeitszeit konto ja wir sind tariflich gebunden TVÖD na, da gibt der TVöD in § 10 Abs. 5 doch schon einiges her, was in der BV geregelt sein soll! Bitte darauf achten, dass der TV für Schicht- und Wechselschicht keine/n Rahmenarbeitszeit bzw. Arbeitszeitkorridor zuläßt!

statt einer 5 tage woche will er eine 6 tage woche haben.da machen wir nicht mit Und das ist auch gut so! ;-))

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