BV Zeitkonto - § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG angeben?
Hallöchen liebe Kollegen, wir sind gerade dabei eine BV über ein Zeitkonto abzuschließen. Dort ist z.B. geregelt, wie man die Stunden abbummelt etc. Nun lautet dort eine Passage: "Sollte eine Einigung nach zwei vom Arbeitnehmer vorgeschlagenen Terminen nicht zustande kommen, muss der Betriebsrat informiert werden und beim dritten vorgeschlagenen Wunschtermin des Arbeitnehmers vermittelnd anwesend sein. Wird eine solche Vereinbarung nicht binnen drei Wochen nach Überschreitung der oben genannten Zeitgrenze zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber getroffen, entscheiden die Betriebsparteien über die Lage der Ausgleichstage gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG." Wir sind uns nicht ganz einig, ob der § nicht nur was mit Urlaub aber nicht mit Freizeit nach geleisteten Überstunden zu tun hat, was sagt ihr.....kann man das so lassen?
Community-Antworten (6)
18.09.2009 um 20:55 Uhr
@Lodderkopp Ich will euch ja nicht reinreden, aber wir haben immer einen Anwalt dabei, wenn wir eine BV machen. Schon alleine wegen den juristischen Formulierungen. Die Gegenseite hat bestimmt auch einen Juristen am Start, oder?
18.09.2009 um 21:32 Uhr
@Lodderkopp Nun, das ist ja wohl ne Frechheit vor dem Herrn, sorry! Die längere Arbeitszeit wird ja auch nach Wunsch des AG gemacht, wenn ich das richtig verstehe. Ergo muß auch der AN die Freizeit abbummeln wie du es nennst, wie er will. Schon beim ersten Wunsch sollte somit der BR mit im Boot sein. Also Sachen gibt es, die gibt es nciht. Sag mal mehr von der BV! Ist da eine Insolvenzklausel mit drin? soll heißen, wird der AG "genötigt" die mehr geleistete Arbeitszeit auf ein Treuhandkonto (insolvenzsicher) einzuzahlen? Wie sehen hier die Auszahlmodalitäten aus und was ist mit ner Vererbbarkeitsklausel aus? Wurde das auch bedacht?
Fragen über Fragen...
Wie hoch sind die Zeitkonten - wie kann die Entnahme folgen, nur in Stunden???? Wie werden die Stunden aufgebaut???
Ich sag ja, Fragen über Fragen...
18.09.2009 um 21:42 Uhr
@all Habe ich da was falsch verstanden? Ich dachte, es handelt sich hier um eine normale Gleitzeitregelung. Wenn es sich allerdings, wie DJ anscheinend meint, um ein Zeitwertkonto handelt,wie es im Flexi 2 geregelt ist, kann ich eine Broschüre von Verdi empfehlen. Aber hier sollte wirklich ein fachkundiger Mensch mit dabei sein.
18.09.2009 um 21:44 Uhr
Fuxxx Nun, von Gleitzeit habe ich nichts lesen können in der Frage, aber so oder so, ist ein Gleitzeitkonto auch ein Arbeitszeitkonto ;-)))
18.09.2009 um 21:52 Uhr
DJ Es gibt aber erhebliche Unterschiede zwischen einem "normalen" Arbeitszeitkonto (Gleitzeitregelung z.B.) und einer Regelung nach Flexi 2 (Zeitwertkonto). Das weisst du aber bestimmt auch. Ich bleibe dabei: Fachperson ist absolut nötig!
18.09.2009 um 21:55 Uhr
Fuxxx Ich glaube du bist meiner Meinung, dass man bei welcher BV auch immer entweder fachkompetent sein sollte, oder einen Berater (wie auch immer) der fachkompetent ist, dabei haben sollte, gelle? Wenn ich jetzt verwegen wäre würde cih behaupten, dass eine Gleitzeitregel nciht mal mitbestimmungspflichtig ist nach 87... aber das führt hier echt zu weit ;-)))
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