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Ist Urlaubsanspruch, nach Lebensalter gestaffelt , legitim?

S
schree
Jan 2018 bearbeitet

in unserer firma wird der TVöD angewandt. Urlaubsanspruch 26 tage, ab dem 30 lebensalter 29 tage und ab dem 40 lebensalter 30 tage. Frage: verstößt die lebensalterunterscheidung nicht gegen das AGG??? wurde schon geklagt Kennt jemand eventuel das Aktenzeichen?

danke für die bemühung

5.907012

Community-Antworten (12)

E
Erwin

17.09.2009 um 21:27 Uhr

Arbeitnehmerkammer Bremen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Information und Handlungsorientierung für betriebliche Interessenvertretungen in Stichworten

Urlaubsdauer nach Alter Ein nach Alter gestaffelter Urlaubsanspruch stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar. Eine solche Ungleichbehandlung kann gerechtfertigt sein, wenn der längere Urlaub dem gesundheitlichen Schutz der Älteren dient. Wenn aber einem 29-Jährigen 26 Tage Urlaub zugesprochen werden und ein 30-Jähriger 29 Tage Anspruch auf Urlaub hat, bestehen doch erhebliche Zweifel, ob dies im Hinblick auf den gesundheitlichen Schutz Älterer gerechtfertigt ist.

S
schree

17.09.2009 um 21:40 Uhr

danke erwin, ich ruf mal auf der arbeitskammer an morgen. im saarland haben wir auch eine. würde ja den gesamten öffentlichen dienst betreffen.

E
Erwin

17.09.2009 um 21:41 Uhr

schree

ohne Klage ggf. bis zum EuGH wird sich aber wohl nichts ändern.

N
nicoline

17.09.2009 um 22:51 Uhr

erwin Wenn aber einem 29-Jährigen 26 Tage Urlaub zugesprochen werden und ein 30-Jähriger 29 Tage Anspruch auf Urlaub hat, bestehen doch erhebliche Zweifel, ob dies im Hinblick auf den gesundheitlichen Schutz Älterer gerechtfertigt ist. Und der Zweifel wäre ausgeräumt, wenn der Sprung von 39 auf 40 wäre oder 59 auf 60 wäre?

Bei einer Änderung wäre ja spannend, wie diese dann aussehen würde: alle 30? Schön für die Jugend! alle 26? Sch....lecht für die Alten!

K
Kölner

17.09.2009 um 23:02 Uhr

@erwin Kennst Du das AGG überhaupt? Diese Diskussion ist keine (Du konstruierst Dir aber immer wieder einen zusammen, dass es der S.. graust), weil seinerzeit das AGG in § 10 treffend festgestellt hat, das z. B. der Urlaubsanspruch in Tarifverträgen nach Lebensalter gestaffelt bleiben darf. Dies dient grundsätzlich dem Gesundheitsschutz für ältere Arbeitnehmer. Die unterschiedliche Behandlung muss objektiv angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Auch die Mittel zur Erreichung dieses Zieles müssen angemessen und erforderlich sein!

Hier liegt ein angemessener sachlicher Grund vor - nämlich der Gesundheitsschutz.

D
DonJohnson

18.09.2009 um 00:05 Uhr

@Kölner Nun, aber in der Frage stand: Urlaubsanspruch 26 tage, ab dem 30 lebensalter 29 tage und ab dem 40 lebensalter 30 tage.

Das man hier mit Gesundheitsschutz argumentieren kann, mag ich doch ein wenig zu bezweifeln...

Ich weiß nciht, erinnerst du dich noch? Vor einiger Zeit argumentierte ich es auch so, dass ich es für gerechtfertigt halte, das ältere MA längere Erholungsphasen bräuchten...

Ok, wir reden hier vom TVöD - da kenne ich mich nicht wirklich aus, aber seiner Zeit wurde mir mitgeteilt, dass dieser TVöD dahingehend geändert wurde (wegen AGG), dass zur Bemessungsgrundlage der Urlaubstage nciht das mehr Lebensalter, sondern jetzt nach AGG die Dienstjahre gerechnet wurden.

Ich gehe mit dir Kondom, dass es auch sicherlich eine Frage der Arbeit als solches ist, die man bewältigen muß, aber ganz ehrlich was stimmt denn jetzt - meine "damalige" Meinung, oder die "neue"?

N
nicoline

18.09.2009 um 00:12 Uhr

DJ aber seiner Zeit wurde mir mitgeteilt, dass dieser TVöD dahingehend geändert wurde (wegen AGG), dass zur Bemessungsgrundlage der Urlaubstage nciht das mehr Lebensalter, sondern jetzt nach AGG die Dienstjahre gerechnet wurden.

Ich glaub, Kölner schläft schon ;-))), deshalb antworte ich mal:

Stimmt nicht!

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1479

D
DonJohnson

18.09.2009 um 00:16 Uhr

nicoline Na, schön wegen deiner Antwort. Ich schrieb nur, was damals hier an dieser Stelle geschrieben wurde. Dennoch denke ich, dass bei der Fragestestellung nciht mit Gesundheitsschutz argumentiert werden kann...

... übrigens, woher weißt du, das Kölner wohl schon schläft ;-)))

N
nicoline

18.09.2009 um 00:27 Uhr

DJ hab nicht gesagt, dass ich es weiß ;-))))))))

D
DonJohnson

18.09.2009 um 00:31 Uhr

Meine liebe nicoline, dass habe ich dir auch nciht unterstellt... bitte genau lesen... ;-)))

"... übrigens, woher weißt du, das Kölner wohl schon schläft ;-)))"

N
nicoline

18.09.2009 um 00:43 Uhr

DJ, das ist mir jetzt zu kompliziert, ich geh jetzt schlafen! ;-))))

D
DonJohnson

18.09.2009 um 00:46 Uhr

nicoline, ok, ich komm mit ;-)))

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