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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch gestaffelt nach Alter

R
Reini
Feb 2019 bearbeitet

Ist eine Staffelung der Urlaubstage nach dem Lebensalter erlaubt, oder fällt das unter Diskriminierung? Bei uns ist der Urlaub folgender maßen gestaffelt, Grundurlaub ist 25 Arbeitstage, ab dem 40. Lebensjahr 27 Tage, ab dem 50. Lebensjahr 28 Tage, ab dem 55. Lebensjahr 29 Tage und ab dem 60. Lebensjahr 30 Tage.

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Community-Antworten (2)

W
wdliss

04.02.2019 um 15:14 Uhr

Kommt drauf an :) BAG 9 AZR 529/10 vom 20.3.2012 sagt eine solche Staffelung ist nicht zulässig, BAG 9 AZR 956/12 vom 21.10.2014 sagt es ist zulässig wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen.

P
Pjöööng

04.02.2019 um 15:35 Uhr

Vor allem erklärt der 9te Senat in dem Urteil vom 21.10.2014, warum er im scheinbaren Widerspruch zu dem Urteil vom 20.03.2012 einen solchen erhöhten Urlaubsgewähr für ältere Mitarbeiter in diesem Falle für zulässig hält. Ich kann nur eine eingehende Beschäftigung mit diesem Urteil empfehlen, denn dann sollte man erkennen wo der Pferdefuß in der hier vorgestellten regelung liegt und welche Änderung dringendst zu empfehlen wäre.

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