Sozialauswahl - welche Kriterien zählen höher ?
hallo zusammen,
hier meine Frage: Sozialauswahl, Kriterien sind sehr allgemein, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen, Lebensalter. Kein Kriterium hat eine höhere Wichtung?! -> es gibt kein gesetzlich vorgegebenes Punktessystem. wonach richten wir uns, wenn wir bei einem Punktesystem, das vom Bundesarbeitsgericht anerkannt wurde, "Punktgleichstand" haben (Betriebszugehörigkeit wiegt das Lebensalter auf)? und wie genau muss der Arbeitgeber die Unabkömmlichkeit erklären - reichen besondere Fähigkeiten oder müssen Qualifikationen nachgewiesen werden (ausgewogene Personalstruktur ausgenommen).
vielen dank
Community-Antworten (2)
02.06.2006 um 15:11 Uhr
vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Ich denke, diese "Feinbeurteilung" sollte man dem Gericht überlassen. (Der BR kann ja ggf. wegen der unsicheren Beurteilbarkeit der Sozialauswahl - einer Kündigung widersprechen, da diese sozial nicht gerechtfertigt ist.).
Dann kann das Gericht auch gleich mitentscheiden, ob die Unabkömmlichkeit hinreichend begründet ist. (Vom Grundsatz her denke ich, dass besondere Fähigkeiten, die für den Arbeitsplatz benötigt werden, ausreichen könnten)
02.06.2006 um 15:34 Uhr
"diefragende",
bei einer Sozialauswahl ist zum Schluß auch noch zwingend eine Einzelfallabwägung zu machen. Es schlägt also nicht unbedingt der mit den 93 Punkten den mit den 92 Punkten.
Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer von vornherein aus der Sozialauswahl herausnehmen möchte, würde ich das immer rügen. Das ist dann Sache des Richters das zu entscheiden (und die AG müssen wissen dass sie mit jeder einzelnen Herausnahme ein unkalkulierbares Risiko eingehen).
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