Hat der AG bei mehrmonatiger Krankheit eines Arbeitnehmers das Recht, den MDK zur Überprüfung der Krankmeldung zu schicken ?
Hallo !
In unserer Praxis ist das so, daß meine Kollegin seit August krank ist..Nun hegt der Chef Zweifel, ob die Mitarbeiterin wirklich krank ist, obwohl mir kein Grund bekannt ist, wie er darauf kommt. Nun hat er beim monatlichen Betriebsrat-Chef-Gespräch angedeutet, daß er die Mitarbeiterin bzw. die Krankmeldung durch den MDK überprüfen lassen will. Darf er das ? Und was können wir da tun ?
Lieben Gruss, Jutta
Community-Antworten (11)
17.09.2009 um 16:52 Uhr
Ja, er kann das veranlassen, der Betriebsrat hat hier keine Mitbestimmungsrechte. Es geht hier um Individualrecht, der BR hat aber nur kollektiv damit was zu tun, sprich, wenn der AG vorhat dies Massnahmen grundsätzlich bei allen Mitarbeitern durchzuführen
17.09.2009 um 17:08 Uhr
@PhysiotherapeutinNord Bei Euch ist auch immer etwas los, nicht wahr?
In diesem Fall ist doch der MdK genau das Richtige! Der AN kann doch damit beweisen, was Sache ist...und anschließend ggf. in ein lautes Triumpfgeheul intonieren.
17.09.2009 um 17:24 Uhr
Der MDK ist für sowas zuständig ? Ist mir total neu...Wie läuft dann sowas praktisch ab ?
17.09.2009 um 17:28 Uhr
@PhysiotherapeutinNord
Ob der MDK dem Wunsch des AG aber nachkommt ist die andere Frage. Denn, warum sollte der MDK die AU-Schreibung des Arztes anzweifeln.
Aber die andere Frage: Hat der AG die verpflichtende Beachtung/Anwendung des § 84 Abs. 2 SGB IX beachtet???
Der AG muss mach 6 Wochen AU (am Stück oder addiert, arbeitsfreie Tage innerhalb der AU zählen hhhier auch mit) in den letzten 12 Monate dem AN ein BEM anbieten, ist Plficht!!
Der § 84 Abs. 2 SGB IX gilt für ALLE Arbeitnehmer, ohne Ausnahme
17.09.2009 um 17:31 Uhr
Ist nicht dein ERNST ???
17.09.2009 um 18:15 Uhr
Troisdorfer
???? Ist nicht dein ERNST ???
Was wo wer??
17.09.2009 um 18:32 Uhr
Sorry erwin ... Ich meinte PhysiotherapeutinNord frage ...
17.09.2009 um 19:31 Uhr
§ 275 SGB V
19.09.2009 um 22:30 Uhr
@erwin
und was ist die Folge wenn er das BEM nicht durchführt?
20.09.2009 um 14:39 Uhr
"und was ist die Folge wenn er das BEM nicht durchführt?"
Auf die Durchführung kommt es wohl kaum an. Der AG muss BEM anbieten und der AN darf das Angebot ablehnen.
Trotzdem ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen.
20.09.2009 um 15:31 Uhr
...Trotzdem ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen...
Das ist ja mal wieder eindeutig zweideutig:-)
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