Erstellt am 17.09.2009 um 13:25 Uhr von Fuxxx
Hallo,
Ist ja ein Hammer! Rückwirkend auch noch. Wenn ein Tarifvertrag oder Haustarifvertrag besteht, auf keinen Fall. Er hätte dahingehend mit der GEW in Verhandlungen treten müssen, die meiner Meinung nach niemals einer rückwirkenden Regelung zugestimmt hätten. Also, sofort mit der GEW in Verbindung setzen. BR gibt es aber, oder etwa nicht?
Erstellt am 17.09.2009 um 14:18 Uhr von DerNeue
Bimbo
Wie hoch war die Arbeitszeit vorher und wie wäre sie jetzt. Und ohne eure Zustimmung läuft hier nicht. Dies ist Mitbestimmungspflichtig § 87 des BetrVG. Und Rückwirkend schon gar nicht.
Erstellt am 17.09.2009 um 14:47 Uhr von DonJohnson
@DerNeue
Auf welche Nr beziehst du dich genau und wie ist das eventuell mit dem § 77 Abs 3 BetrVG vereinbar?
Erstellt am 17.09.2009 um 15:01 Uhr von Fuxxx
@DerNeue
BetrVG §87 greift nur bei kurzfristiger Erhöhung der AZ. Das ist hier nicht gegeben. Das ist eine Tarifgeschichte. Der BR ist nicht berechtigt, Tarifverträge abzuschließen oder zu ändern, das können nur die Tarifvertragsparteien.
Erstellt am 17.09.2009 um 15:11 Uhr von DonJohnson
@Fuxxx
Nun warte doch erstmal ab, worauf er sich genau bezieht ;-)))
Erstellt am 18.09.2009 um 11:52 Uhr von bimbo
die Erhöhung der Stunden ist nur mit dem Abteilungsleiter besprochen worden der hat dann zugestimmt es gibt keinen Betriebsrat die Stunden sind von 164 auf 166 erhöht worden und das rückwirkend so das jeder 18 Stunden nacharbeiten muß oder Überstunden verliert es gab auch keine Belegschafts versamlung
Erstellt am 18.09.2009 um 15:08 Uhr von Immie
Gibt es einen Tarifvertrag?
Was steht im Arbeitsvertrag?
Erstellt am 18.09.2009 um 15:19 Uhr von waschbär
@Bimbo,
Wie Rückwuirkend ? heisst das der AN hat Minusstunden,weil der Ag einfch zurück Rechnet ???????????§ 14 und 16TzBfG