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Mitgliederanzahl erhöht sich Anzahl der AN hat sich auf über 200 erhöht - Neuwahl?

G
Gela
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind 7 Betriebsratsmitglieder, die Anzahl der AN hat sich auf über 200 erhöht, sodass sich die Mitgliederanzahl des Betriebsrates auf 9 erhöht, außerdem kann ein Mitglied freigestellt werden. Müssen wir unbedingt eine Neuwahl des Betriebsrates machen, oder geht dies auch einfacher, in dem wir die Ersatzmitglieder hinzuziehen? MfG Gela

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Community-Antworten (8)

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Angi1

05.09.2007 um 12:28 Uhr

Hallo Gela,

im § 13 Abs. 2 Punkt 1 steht: außerhalb dieser Zeit ist der BR zu wählen, wenn mit Ablauf von 24 Monaten vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber fünfzig gestiegen oder gesunken ist.

Also abwarten wie eure Situation 24 Monate nach der Wahl ist.

MfG Angi1

P
paula

05.09.2007 um 12:41 Uhr

Ihr könnt Euch auch überlegen zurückzutreten. Dann gibt es Neuwahlen nach der dann entscheidenden MA-Anzahl. Unabhängig davon ist die Frage der Freistellung zu bretrachten. Das geht auch ohne Neuwahl mit Eurem 5-Gremium, wenn die MA-Zahl entsprechend nachhaltig erreicht ist.

W
Werner

05.09.2007 um 12:42 Uhr

Außer dem was Angi schreibt, ist der Zeitpunkt der Wahl für die Größe des BR ausschlaggebend. Bei Euch eben 7 BRM. Es wir der BR-Größe nicht sofort angeglichen wenn die Belegschaftsstärke auf über 200 geht. Also keine Ersatzmitglieder hinzuziehen. Siehe Beitrag von Angi und Paula

G
Gela

05.09.2007 um 13:22 Uhr

Danke, hat mir sehr weiter geholfen. Die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes geht ohne Neuwahl, um dies durchzusetzen brauch ich natürlich Argumente. Da die Arbeitszeit eines freigestellten Mitgliedes ausgeschöpft sein sollte, wer kann mir einige Aufgabenbereiche nennen? Gruß Gela

P
paula

05.09.2007 um 13:31 Uhr

Wozu brauchts Du da Argumente? Die Freistellung ist nach § 38 BetrVG beim Erreichen der MA-Zahl vorgesehen. Die Frage der Freistellung ist unabhängig von der Anzahl der BRM zu betrachten....

G
Gela

05.09.2007 um 13:41 Uhr

Sicherlich kommen für ein freigestelltes Mitglied mehr Aufgaben hinzu. Im allgemeinen kann ich mir schon vorstellen, dass man an Sitzungen der AG teilnimmt, sich intensiver mit Gesetzen befasst und diese versucht durchzusetzen. Die Freistellung wird bei uns gerade erst in Betracht gezogen und da nützen schon ein paar gute Argumente. Würde mir sehr hilfreich sein. Gruß Gela

RH
Robin H

05.09.2007 um 13:52 Uhr

Du brauchst keine Argumente um das durchzusetzen. Dazu reichen Text (und ggf. Kommentar) des §38 BetrVG, sowie ein Beschluss des BR.

Du kannst die Entscheidung des BR allenfalls um dem AG den Anspruch zu erläutern.

Ihr könnt die Freistellung auch aufteilen auf mehrere BRM.

U
uhu

05.09.2007 um 14:08 Uhr

Ein konkreter Nachweis für "die Ausschöpfung der Arbeitszeit" durch BR Tätigkeit ist nicht erforderlich. Den AG geht es nichts an, womit sich der BR aktuell oder strategisch konkret beschäftigt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Zeitaufwand für die Vertretung der Interessen eurer MitarbeiterINNen entsprechend der Zahl der Beschäftigten steigt. Z.B. Mitarbeiteranfragen, Sprechstunde, Betriebsbegehung etc. Letztendlich hängt es vom BR ab, wie ernsthaft und nachhaltig er alle Chancen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die AN i.S. der Betriebsverfassung verfolgt. Auch wenn z.Zt. eine Freistellung gem. § 38 BetrVG nicht möglich ist, so kann durch Freistellung nach § 37 Abs. 2 der gleiche Effekt erreicht werden. Schaut euch § 80 BetrVG genau an, das ist ein sehr weites Feld.

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