Erstellt am 17.09.2009 um 12:54 Uhr von Petrus
In der Praxis wird die Behörde eine Genehmigung von der Zustimmung des BR abhängig machen, das der BR idR besser beurteilen kann, ob eine der Ausnahmen des §10 ArbZG vorliegt.
Ergänzung: Der ArbGeb braucht ohnehin _beide_ Genehmigungen, sonst darf er nicht arbeiten lassen. Ob die behördliche Zustimmung vorliegt, dürft/müsst ihr nach §80(1) Nr.1 BetrVG prüfen.
Erstellt am 17.09.2009 um 12:59 Uhr von Dielöwin
Die Antwort von Petrus ist richtig ohne eure Zustimmung ,vor Beantragung bei der Gewerbeaufsicht , geht mal gar nix, wenn denn Sonntagsarbeit unbedingt nötig ist.
In der Regel muß der Antrag bei der Behörde bis Freitag mittag 12.00 Uhr am Tisch liegen
Gruß Dielöwin
Erstellt am 17.09.2009 um 13:04 Uhr von Schmusezecke
Die Behörde will wissen ob der BR es ebenfalls für nötig hält. Sollte der BR dagegen sein, bekommt der AG auch keine Genehmigung vom Amt.
Der könnte ja sonstwas dem Amt erzählen, warum er Sonntags arbeiten will.
Erstellt am 17.09.2009 um 13:23 Uhr von BerlinPirat
Danke Euch Dreien :-)
Die Anworten helfen uns jetzt erstmal weiter.