Zustimmung zur Sonntagsarbeit abhängig machen von behördlicher Genehmigung?
Ahoi!
Kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Sonntagsarbeit davon abhängig machen, ob der Arbeitgeber ihm eine behördliche Genehmigung dafür vorlegt, oder darf sich der BR in seiner Entscheidungsfindung nur auf 'betriebsinterne' Dinge stützen?
Community-Antworten (4)
17.09.2009 um 14:54 Uhr
In der Praxis wird die Behörde eine Genehmigung von der Zustimmung des BR abhängig machen, das der BR idR besser beurteilen kann, ob eine der Ausnahmen des §10 ArbZG vorliegt.
Ergänzung: Der ArbGeb braucht ohnehin beide Genehmigungen, sonst darf er nicht arbeiten lassen. Ob die behördliche Zustimmung vorliegt, dürft/müsst ihr nach §80(1) Nr.1 BetrVG prüfen.
17.09.2009 um 14:59 Uhr
Die Antwort von Petrus ist richtig ohne eure Zustimmung ,vor Beantragung bei der Gewerbeaufsicht , geht mal gar nix, wenn denn Sonntagsarbeit unbedingt nötig ist. In der Regel muß der Antrag bei der Behörde bis Freitag mittag 12.00 Uhr am Tisch liegen
Gruß Dielöwin
17.09.2009 um 15:04 Uhr
Die Behörde will wissen ob der BR es ebenfalls für nötig hält. Sollte der BR dagegen sein, bekommt der AG auch keine Genehmigung vom Amt. Der könnte ja sonstwas dem Amt erzählen, warum er Sonntags arbeiten will.
17.09.2009 um 15:23 Uhr
Danke Euch Dreien :-) Die Anworten helfen uns jetzt erstmal weiter.
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