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Gleichbehandlung - bei Prämienzahlung?

T
timmytaylor
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb (170 MA) gibt es zwei sorten von Arbeitern, 1: mit Einzelarbeitsvertrag, 2; mit nachwirkung des alten Tarifvertrages, nun will unser chef der gruppe 1 ein Prämie zahlen, war im einzelvertrag für 07 und 08 auch vorgesehen, für 09 aber nicht, der gruppe 2 keine prämie, mit der begründung: können ja den einzelarbeitsvertrag unterschreiben. Meiner Meinung nach eindeutig gegen § 75, Betriebsverfassungsgesetz, sowie 87, 10 und 11 oder sehe ich das ganz falsch???

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Community-Antworten (3)

N
nobli

17.09.2009 um 12:07 Uhr

Hi Tim,

ich denke das siehst Du ganz richtig. Der AG kann zwar entscheiden, dass er eine Prämie auslobt und wie hoch die entspr. Gesamtsumme ist aber bei der Verteilung ist der BR zwingend mit im Boot. Übrigens kann der AG hat er erst einmal öffentlich gemacht, dass er eine Prämie zahlen will nicht mehr zurück. Wenn er, zB. in eurem Falle, sagen würde die Vorschläge des BR zur Verteilung passen mir nicht, dann zahl ich halt gar nichts aus, wäre dies eine unzulässige Beeinflussung des BR. Es gibt dazu auch ein Urteil, das ich aber eben auf die Schnelle nicht gefunden habe. Wenn ich es finde stelle ich es hier ein.

Gruß

noli

P
Petrus

17.09.2009 um 15:09 Uhr

@nobli: Meinst Du vielleicht folgendes Urteil? BAG vom 26.09.2007, 10 AZR 568/06, 569/06 und 570/06

N
nobli

18.09.2009 um 11:51 Uhr

@petrus und Tim,

suchen hilft. Das Urteil das ich meine ist: LAG Düsseldorf vom 20. März 2007 Aktenzeichen 8 TaBV 15/07. Das Urteil ist rechtskräftig.

Tenor:

1.) Die Verteilung von Prämien MUSS mit dem BR verhandelt werden!

2.) Eine einmal ausgelobte Prämie darf vom AG nicht wieder zurückgezogen werden. Begründung im Urteil Zitat: "Mit einem solchen Vorgehen werde dem BR angesonnen, sich der einseitigen Entscheidung der Arbeitgeberin zu unterwerfen und damit auf sein gesetzliches Mitgestaltungsrecht zu verzichten"

Gruß aus der Noris

noli

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