Gleichbehandlung - bei Prämienzahlung?
In unserem Betrieb (170 MA) gibt es zwei sorten von Arbeitern, 1: mit Einzelarbeitsvertrag, 2; mit nachwirkung des alten Tarifvertrages, nun will unser chef der gruppe 1 ein Prämie zahlen, war im einzelvertrag für 07 und 08 auch vorgesehen, für 09 aber nicht, der gruppe 2 keine prämie, mit der begründung: können ja den einzelarbeitsvertrag unterschreiben. Meiner Meinung nach eindeutig gegen § 75, Betriebsverfassungsgesetz, sowie 87, 10 und 11 oder sehe ich das ganz falsch???
Community-Antworten (3)
17.09.2009 um 12:07 Uhr
Hi Tim,
ich denke das siehst Du ganz richtig. Der AG kann zwar entscheiden, dass er eine Prämie auslobt und wie hoch die entspr. Gesamtsumme ist aber bei der Verteilung ist der BR zwingend mit im Boot. Übrigens kann der AG hat er erst einmal öffentlich gemacht, dass er eine Prämie zahlen will nicht mehr zurück. Wenn er, zB. in eurem Falle, sagen würde die Vorschläge des BR zur Verteilung passen mir nicht, dann zahl ich halt gar nichts aus, wäre dies eine unzulässige Beeinflussung des BR. Es gibt dazu auch ein Urteil, das ich aber eben auf die Schnelle nicht gefunden habe. Wenn ich es finde stelle ich es hier ein.
Gruß
noli
17.09.2009 um 15:09 Uhr
@nobli: Meinst Du vielleicht folgendes Urteil? BAG vom 26.09.2007, 10 AZR 568/06, 569/06 und 570/06
18.09.2009 um 11:51 Uhr
@petrus und Tim,
suchen hilft. Das Urteil das ich meine ist: LAG Düsseldorf vom 20. März 2007 Aktenzeichen 8 TaBV 15/07. Das Urteil ist rechtskräftig.
Tenor:
1.) Die Verteilung von Prämien MUSS mit dem BR verhandelt werden!
2.) Eine einmal ausgelobte Prämie darf vom AG nicht wieder zurückgezogen werden. Begründung im Urteil Zitat: "Mit einem solchen Vorgehen werde dem BR angesonnen, sich der einseitigen Entscheidung der Arbeitgeberin zu unterwerfen und damit auf sein gesetzliches Mitgestaltungsrecht zu verzichten"
Gruß aus der Noris
noli
Verwandte Themen
Prämienzahlung - Lohnerhöhung
ÄlterHallo alle, Wir haben in unserer Firma (110 Mitarbeiter) seit 2010 keine Lohnerhöhung bekommen, unser Chef ist strickt gegen eine Lohnerhöhung er möchte eine Prämienzahlung (welche er an einer art
Mitbestimmung bei Prämienzahlung für AD
ÄlterHallo, unser Chef möchte die Prämienzahlung der Aussendienstler neu regeln. Sind wir da Mitbestimmungspflichtig nach §87 Abs 11? Denn diese Regelung gilt ja nicht für das Kollektiv. Was die AD'ler i
Prämienzahlung nicht für Teilzeitkräfte ?!?!?!
ÄlterHallo zusammen! Ich habe ein sehr großes Problem und unser BR ist damit hoffnungslos überfordert, da er von der GF "unterdrückt" wird. Wir sind ein kleines Unternehmen und die GF hat zu Weihnachten al
Fortbildungen / Gleichbehandlung
ÄlterHallo alle zusammen, Thema Fortbildungen / Gleichbehandlung: in unserer Betriebsvereinbarung heißt es: es können bis zu 5 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt werden. Wie sieht das bei Teilzei
Mitbestimmung bei Prämienzahlung
ÄlterHallo, wir haben von einer Mitarbeiterin erfahren, dass sie und drei weitere eine Prämie von unserem Chef erhalten haben. Als wir bei ihm nachgefragt haben, wieseo er uns nicht informiert hat