Wiedereingliederung während der Lohnfortzahlung
Hallo! Folgender Fall: Ein Kollege von uns hat während seiner "Lohnfortzahlung(6Wochen)", zwei Wochen " eine "Wiedereingliederung" gehabt. Nun ist die Frage, ob die Arbeitszeit in der Wiedereingliederung gutgeschrieben werden muss vom Arbeitgeber?
Meistens ist es ja der Fall das eine Wiedereingliederung nach den 6 Wochen ist und diese vom Arbeitgeber nicht vergütet wird, sondern von der Krankenkasse. Nur wie gesagt wie ist es innerhalb der Lohnfortzahlung?
Community-Antworten (4)
23.01.2008 um 12:51 Uhr
Hallo Neo30880,
da der AG dieser "Wiedereingliederung" zustimmen muss, muss er auch bezahlen, wenn er sie genehmigt hat.
MfG Angi1
23.01.2008 um 13:14 Uhr
Hallo neo ich kenne eine Wiedereingliederung nur in den Fällen, das sich die KK und der AG hier einigen eine solche Maßnahme durchzuführen. Wenn der AG hier mit dem AN eine Wiedereingliederung wärend der Lohnfortzahlung vereinbahrt, hat er dem AN auch nur die Lohnfortzahlung zu zahlen. Der AN würde wenn man dadurch ja Stunden Gutschreiben könnte doppelt bezahlt werden. Wenn das so ginge, würden das wohl viele machen. Meiner Meinung nach geht es vom Gesetz her nicht.
Wenn der AG sich aber auf so etwas einlässt, dann geht es natürlich. Sozial eingestellte AGs gibt es, aber so dolle wohl nicht.
mfg
23.01.2008 um 13:40 Uhr
Moin, der AN hat keinen Anspruch auf Lohnzahlung ,da er ja nicht die volle Leistung erbringt und außerdem weiterhin Krankengeld bekommt. Es sei den-AG und AN vereinbaren etwas anderes z.B. im Rahmen des Eingliederungsmanagements gem.§ 84Abs.2 SGB IX Vielleicht wissen es andere aus dem Forum ja genauer!?
23.01.2008 um 18:12 Uhr
Hallo all
Währnd einer Wiedereingliederung besteht weiter Arbeitsunfähigkeit. Der AG muß erst dann wieder Entgelt zahlen, wenn "volle" Arbeitsfähigkeit vorliegt. Da der Kollege also Arbeitsunfähig ist bekommt er Entgeltfortzahlung, mehr nicht. Er wäre ja auch sonst besser gestellt. Siehe oben.
Im übrigen kann der AG bei einer Wiedereingliederung auch die entsprechende Zeit vergüten, dann wird jedoch das Krankengeld gekürzt.
MfG
Grinsi
Verwandte Themen
Zustimmung zur Wiedereingliederung wegen BR-Arbeit widersprochen - Wie würdet Ihr jetzt vorgehen?
ÄlterHallo Kollegen, ich bin seit Montag nach siebenwöchiger Krankschreibung in der Wiedereingliederungsphase (nur Bürotätigkeiten für 4 Stundentäglich). Nachdem ich dann diese Woche an einer BR-Sitzun
BR-Arbeit wird während Wiedereingliederung abgelehnt?
ÄlterHallo Kollegen, ich war heute das erste Mal nach sieben Wochen krankgeschrieben zu sein, wieder arbeiten, es wurde eine Wiedereingliederung vereinbart, in der ich nicht meinen eigentlichen Job mach
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i
Wiedereingliederung gekoppelt an Arbeitszeitreduktion/Gehaltserhöhung
ÄlterIch bin seit 8 Wochen krank geschrieben und in den letzten Jahren schon wiederholt ausgefallen, weil ich psychisch überlastet war. Ich habe daher bereits vor Jahren auf eine 24h/Woche reduziert, seit
Hamburger Modell und BR- Tätigkeit - kann der Arbeitgeber die Wiedereingliederung als gescheitert ansehen, weil bei Teilnahme an den BR-Aktivitäten zu wenig Zeit für den Job, d.h. für die Wiedereingliederung bleibt?
ÄlterHallo Forumsmitglieder, ein Betriebsratskollege soll nach dem Hamburger Modell (weiter arbeitsunfähig und schritt-/ stundenweise Beschäftigung bis zum Erreichung der vollen Arbeitszeit und -fähigkeit