genehmigter dienstplan, kurzfristige Pflichtfortbildung
Folgende Situation: Ich komme am 31.8 zum arbeiten (nach Urlaub), dort hängt ein Zettel, mit dem Vermerk, dass am 25.9 eine ganztägige Fortbildung anberaumt ist für alle Mitarbeiter. An diesem Tag habe ich laut Dienstplan frei, wie immer freitags, da ich an diesem Tag keine Kinderbetreuung habe für meine 4 und 6 jährigen Kinder. Nach eigener Recherche wurde am 13.8 (da hing der genehmigte Dienstplan schon aus) eine rundmail verschickt, dass wegen Corona wieder Fortbildungen stattfinden dürfen, und besagte Fortbildung nun stattfindet (die Fortbildung war usrprunglich im Mai geplant). Meine Chefin sagt nun, ich muss erscheinen, wie ich die Kinderbetreuung regle, sei ihr egal. Ist das rechtens?
Community-Antworten (2)
02.09.2020 um 10:12 Uhr
Nein. Mit dem Aushang hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht i. S . § 106 GewO verbraucht. Er hat Dir an diesem Tag Frei gegeben. Eine einseitige Änderung ist nicht möglich. In deiner Freizeit hat der Arbeitgeber Dir Garnichts zu sagen. Habt ihr einen BR? Ist dein freitägliches Frei im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung schriftlich geregelt?
02.09.2020 um 11:42 Uhr
ganztägige Fortbildung für alle MA? Macht ihr dann an dem Tag zu?
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