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Höhergruppierung - Was ist zu tun wenn ohne Zustimmung des BR erfolgt?

R
renaBR
Jan 2018 bearbeitet

Nach Einsicht in die Lohn- u. Gehaltslisten ist uns aufgefallen, dass sich ein MA in einer Entgeltgruppe befindet (höhere) für die wir als BR seinerzeit (vor ca. 2 Jahren) gar keine Zustimmung erteilt haben. Der MA ist ab 01.01.2009 in der höheren Entgeltgruppe. Was ist nun zu tun?

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Community-Antworten (7)

S
Südlicht

16.09.2009 um 15:44 Uhr

Wiso muss der BR seine Zustimmung zur Eingruppierung erteilen?? Wo steht das? Man könnte das vieleicht mit ERA begründen, oder Benachteiligung von anderen MA bei einer Einstellung, oder Gleichbehandlungsgrundsat. Aber Zustimmung von BR...???

He, seit ihr zufällig der BR von RENA im Schwarzwald??

K
Kölner

16.09.2009 um 16:02 Uhr

@Südlicht So ganz hast Du das BetrVG noch nicht gelesen, oder?

Q
quatro

16.09.2009 um 16:18 Uhr

@renaBR

schau dir bitte den § 99.Abs.1 BetrVG mit kommentren an...

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Petrus

16.09.2009 um 18:35 Uhr

@rena: Da ihr selbstverständlich davon ausgeht, dass die höhere Entgeltgruppe die richtige ist, solltet ihr den ArbGeb darauf hinweisen, dass dann wohl alle anderen MA mit einer vergleichbaren Tätigkeit zu tief eingruppiert sind und er dies schleunigst zu ändern hat. Ansonsten gäbe es natürlich auch noch den §121 BetrVG. Geld kostet es den ArbGeb wahrscheinlich sowoeso - aber das Geld ist bei den Kollegen besser aufgehoben als bei der Oberfinanzdirektion ;-)

R
renaBR

17.09.2009 um 14:52 Uhr

sorry, aber so richtig weiter bringt uns dies auch nicht. Es ist ganz eindeutig, dass besagter MA zu hoch eingruppiert wurde (Tätigkeit ist im TV-V - Eingruppierung genau beschrieben). Den GF können wir m.E. nur auf die unterlassene Zustimmung nach § 99 BetrVG hinweisen, ansonsten - natürlich ist § 121 BetrVG noch möglich - sind uns die Hände gebunden. So viel zum Thema "vertrauensvolle Zusammenarbeit."

P
Petrus

17.09.2009 um 15:24 Uhr

Außerdem war da noch $101, der ArbGeb hat den MA wieder "zurückzugruppieren". Allerdings dürfte der MA einen rechtlichen Anspruch auf den höheren Lohn haben - es könnte also eine "außertarifliche Zulage" durch den ArbGeb sein. Und wenn er die einem zahlt, muss er sie allen vergleichbaren AN zahlen... Was sagt denn der ArbGeb zu der Eingruppierung?

R
renaBR

12.10.2009 um 15:10 Uhr

@petrus, haben heute das Schreiben des AG erhalten. Seiner Meinung nach handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, der Aufsichtsrat hätte bereits zugestimmt u. der BR soll nachträglich seine Zustimmung erteilen.

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