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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GL stellt sich quer bei Einführung eines neuem Arbeitszeitsystems - Was haben wir für Möglichkeiten?

Z
Zeiti
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Freunde,wir sind vollkuntinuirlicher Schichtbetrieb.Die komplette Belegschaft ist an uns herangetetreten mit Wunsch,ein anderes Schichtsystem als das jetzige,bei der Geschäftsleitung zu beantragen.Das jetzige System gibt einem nur 1 We frei im Monat,das neue 2. Jetzt die Frage an euch:Was haben wir für möglichkeiten wenn sich die Geschäftsleitung querstellt?

6.430012

Community-Antworten (12)

T
torstenxxx

16.09.2009 um 08:02 Uhr

Hallo Zeiti, guten morgen erstmal also es müsste eine BV geben die euer altes Modell regelt. Diese Kündigen und mit eurem Modell in Verhandlung treten. IHr seit nach § 87 Abs.1 Nr.2 in der MItbestimmung. Wenn er nicht will, dann zwingt ihn natürlich erst ein Schritt nach dem anderen, aber irgendwann steht eben Gericht was ihm auferlegen wird sich mit euch zu einigen. Gelingt das nicht kommt die Einigungsstelle. Das kann man auch mal ansprechen. Viel Erfolg und schönen Tag

D
DonJohnson

16.09.2009 um 10:45 Uhr

@TorstenXXX Wenn er nicht will, dann zwingt ihn natürlich erst ein Schritt nach dem anderen, aber irgendwann steht eben Gericht was ihm auferlegen wird sich mit euch zu einigen. Gelingt das nicht kommt die Einigungsstelle.

Und da bist du dir echt sicher? Vielleicht solltest du dir noch einmal den § 87 Abs 2 BetrVG ansehen ;-)))

T
torstenxxx

16.09.2009 um 10:57 Uhr

@ Don Johnson, einen guten MOrgen auch an dich. ja da bin ich mir sicher in § 87Abs.1 Nr.2 im zweiten absatz steht "sowie die Verteilung der AZ auf einzelne Wochentage. UNd das ist genau das Schichtsystem. Was sind denn deine Gedanken dazu?

Mit freundlichen GRüßen

S
Solarkrieger

16.09.2009 um 11:00 Uhr

Ich denke mal wir arbeiten nach einem ähnlichen Modell wie Zeiti. Wir haben auch schon versucht ein neues System einzuführen. Das wurde abgelehnt, weil bei Systemen mit zwei freien Wochenenden meißt ein 12h We anfallen würde oder versetzte 10 h. Unsere GL lehnt das ab, da es erstens beantragt werden muß und das mit den 10h bei verketteten Betrieb und der geringen Personalstärke nichgt funktioniert. Da ist unser Spielraum leider eher begrenzt.

@Zeiti

wie sieht denn euer Schichtsystem aus und was sind die Argumente der GL dies abzulehnen?

D
DonJohnson

16.09.2009 um 11:06 Uhr

@Torstenxxx Ich spreche nciht vom § 87 Abs 1 Nr 2, sondern vielmehr § 87 Abs 2 ;-)

Nachtrag: Weißt du jetzt worauf ich hinaus wollte?

T
torstenxxx

16.09.2009 um 11:16 Uhr

@ DJ ich denke dem Fragesteller zeigen wo er entsprechendes genau findet, was mache ich wann und wie weiter ? Bin wohl auf einer längern Leitung unterwegs.

schönene Tag

D
DonJohnson

16.09.2009 um 11:27 Uhr

Ok, dann schreib ich es direkt. Dein Weg war der falsche...: Wenn er nicht will, dann zwingt ihn natürlich erst ein Schritt nach dem anderen, aber irgendwann steht eben Gericht was ihm auferlegen wird sich mit euch zu einigen. Gelingt das nicht kommt die Einigungsstelle.

Das ist eindeutig falsch! Das MBR des Gremiums ist nach § 87 Abs 1 Nr 2. Soweit, so gut. Auch der Hinweis mit Kündigung der alten (soweit vorhanden - es gibt nämlich Sachen, die gibt es nicht) war richtig. Dann dem AG einen Entwurf zur neuen vorlegen. Weigert der AG sich zu verhandeln, muß der BR den Beschluß fassen, dass die Verhandlungen gescheitert sind und daraus folgt dann... richtig, die Einigungsstelle (das steht im Abs 2 vom 87er). Ein Gericht hat bis dahin nichts mit der Sache zu tun ;-) Mein Tipp aber wäre, sehr sehr gute Gründe für die Einigungsstelle zu formulieren, warum der Schichtbetrieb geändert werden soll und natürlich viel mehr verlangen als eigentlich gewollt...

Weißt du jetzt warum ich dich fragte, ob du dir der weiteren Schritte sicher bist? ;-)))

Dir auch noch einen schönen Tag

K
Kölner

16.09.2009 um 13:46 Uhr

@DonJohnson Ich könnte mir - je nach Lage der Dinge/so wie der Fragesteller dies andeutet - vorstellen, dass man über § 11 Abs. 1 ArbZG etwas schneller zum Ziel kommt.

D
DonJohnson

16.09.2009 um 13:54 Uhr

@Kölner Schneller weiß ich nciht, wenn man eventuellen Jahresurlaub usw mit hinzu zieht. Außerdem stellt sich der AG ja schon quer - die Errichtung einer Einigungsstelle dauert somit nicht lange. Ein Argument ist es aber alle mal. Weiterhin sollten neuste medizinische Erkenntnisse hinzugezogen werden, aber um das Schichtmodell als solches geht es hier nciht ;-)))

Nachtrag: Sag mal, könnte es sein, dass du deine Antwort bearbeitet hast? ;-)))

K
Kölner

16.09.2009 um 14:04 Uhr

@DonJohnson Nö, habe ich nicht.

D
DonJohnson

16.09.2009 um 14:09 Uhr

@Kölner Na, dann habe ich wohl was mit den Augen - vielleicht sollte ich die Linsen mal wieder sauber machen ;-))) Habe folgendes von dir dann wohl überlesen: *- je nach Lage der Dinge/so wie der Fragesteller dies andeutet - *

Tja, so ist das halt manchmal... ;-) An meiner Aussage ändert das aber eh nichts ;-)

K
Kölner

16.09.2009 um 14:45 Uhr

@DonJohnson Ich hatte auch nicht gesagt, dass Deine Aussage falsch ist. Sie trifft diesbezüglich sogar eher zu. Aber - wie gehabt: je nach Lage der Dinge! - ist das Ganze mit der Hilfe des ArbZG leichter zu regulieren.

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