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Einführung eines Leistungsbewertungsbogens - Worauf ist bei der Einführung eines solchen Systems zu achten?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zusammen. Auf der Tagesordnung zu unserer heutigen BR-Sitzung stand auch die Behandlung eines Leistungsbewertungsbogens für neu bzw. befristet eingestellte MitarbeiterInnen. Der Bogen war aber nicht der Einladung beigefügt, so dass ich ihn mir vor der Sitzung nicht zu Gemüte führen konnte. Der BRV wollte in der Sitzung einen Beschluss, dass der BR der Einführung dieses Bewertungsbogens zustimmt - initiiert wurde das übrigens vom BRV. Es hat sich heraus gestellt, dass ein Abteilungsleiter zusammen mit dem BRV den BOgen entwickelt hat. Der Bogen soll bezwecken, neu eingestellte MAs während der Probezeit und befristet Beschäftigte während der Vertragslaufzeit zu beurteilen, damit entschieden werden kann, ob sie weiterbeschäftigt werden können. Da ich nicht Gelegenheit hatte, mich eingehend damit zu beschäftigen, gab ich meine Zustimmung zum Beschluss nicht - der restlichen BR schon... Ich habe kein gutes Gefühl dabei, weiß aber nicht so recht, warum? Worauf ist bei der Einführung eines solchen Systems zu achten? Widerspricht das dem Gleichbehandlungsgrundsatz, vielleicht? Oder gar AGG? Und: ist ein Abteilungsleiter überhaupt berechtigt, beim BR die Einführung zu beantragen? Was meint Ihr?

8.12603

Community-Antworten (3)

I
Immie

14.05.2009 um 23:48 Uhr

Hallo seesee, hat doch funktioniert. Wenn es auf der Einladung stand hättest du die Möglichkeit gehabt, dir den Bogen im Büro anzusehen!? Du kannst natürlich versuchen einen Beschluss herbeizuführen, das solche Unterlagen nicht erst als Tischvorlage auftauchen, sondern der Einladung beigefügt werden. Oder aber erst mit einer Woche Verzögerung beschlossen werden. Hätte ja auch noch gereicht, nur so lange das deine Kollegen nicht genau so sehen...

K
Kölner

16.05.2009 um 23:36 Uhr

@seesee Also fragen wir uns: Hat ein BR(V) ein Initiativrecht zur Einführung einer Leistungsbewertung/-kontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG? Ich fange dann jetzt mal an, dazu Überlegungen anzustellen... :-((

Wie wäre es, in der nächsten Sitzung dem AG eine entsprechende BV zu diesem Thema vorzuschlagen? Und den BRV diesbezüglich beim AG 'vorzuführen'?

B
brschimmelt

20.05.2009 um 15:16 Uhr

Hallo seesee, ich habe das gefühl, dass der BRV da nur seine Arbeit gemacht hat, denn er hat erklärungen des AG entgegen zu nehmen u...... Da jetzt nach zu weisen das er etwa über reagiert hat, oder sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat ist doch eure aufgabe. Weiter bin ich auch der meinung das du den Fragebogen vorher im Büro hätest durch schauen können. Ich wäre nicht mal dafür diese an die Einladung zu häften denn wenn dies vor dem Beschluss in der Belegschaft rum geht ist nicht gut. Dies kann man aber nicht verallgemeinern den manchmal ist es schon gut vor her mit der Belegschaft zu reden und dann zu beschliessen. Ich bin ebenfals der Meinung eine BV dazu abzuschliessen. Denn was wäre wenn...........

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