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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geschäftsleitung stellt sich quer

F
Fanta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebes Forum, bei uns im Betrieb stellt sich die GL dem Betriebsrat (mir) quer. Zu beginn meiner Amtsperiode war erst mal alles Gut, nachdem ich einiges in Frage gestellt habe und dies der Firma einige € gekostet hat, die natürlich unseren Mitarbeitern zu gute kamen hat sich schnell alles geändert. Angefangen mit einem verbalen Spießrutenlaufen vor den Kollegen.
Seitdem versuchen wir Betriebsversammlungen zu Organisieren, und die GL weigert sich daran Teilzunehmen, bzw. untersagt den Leitenden Angestellten diese zu Besuchen. Schulungen werden dem BR untersagt. Überstunden werden nicht abgefeiert. Das BetrVG wird vollkommen ignoriert. Informationen aus anderen Abteilungen werden nicht an den Betriebsrat weiter gegeben, weil die GL einen Starken Druck ausübt. usw. usw. Versuche der GL klar zu machen, dass wir der Firma nicht Schaden wollen, sondern wir alle doch an einem Strang ziehen. Bleiben Fruchtlos. Ich bin mit meinem Latein am Ende. Was kann ich machen um dem ein Ende zu setzen und meine Arbeit im BR vernünftig fortzusetzen? Ich bin für jeden Tipp dankbar.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

16.02.2016 um 23:21 Uhr

Schulungen werden nicht "genehmigt"? Dann bleibt dem BR nur, den Rechtsweg zu gehen - was Ihr auch unbedingt tun solltet. Schulung ist extrem wichtig. Beschließt die Hinzuziehung eines Fachanwalts zur Durchsetzung Eurer Rechte.

Wenn gute Worte nichts nutzen: Um Euch den nötigen Respekt zu verschaffen, müsst Ihr wohl oder übel auch einmal daran denken, den § 23 Abs. 3 BetrVG zu ziehen. Nicht derjenige, der sein Recht einfordert ist der Störer des Burgfriedens, sondern der, der das Recht anderer verweigert.

H
Hartmut

17.02.2016 um 08:46 Uhr

In der Tat. Der §23 wäre eine angemessene -klingt jetzt doof- erzieherische Maßnahme. Wenn du dich damit alleine überfordert siehst, google dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass dich -zunächst kostenlos- beraten, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann.

T
Tulpe

17.02.2016 um 09:15 Uhr

Auch muss nicht Zwingend die GL bei einer Betriebsversammlung dabei sein. Wen Sie keinen Geschäftsbericht machen möchte ist das Ihr Problem. Ihr könnt eine Versammlung auch alleine machen. Und wen Sie den Abt. Leiter das Teilnehmen untersagt, ist das Behinderung der BR arbeit. Macht eine Sitzung, fasst zwei Beschlüsse:

  1. Schulung- (Jeder Anbieter hat Vordrucke für Beschlüsse)
  2. Beauftragung eines Rechtsanwaltes auch diese/r hilft Euch einen Rechtsicheren Beschluss zu fassen und Umzusetzen (Kostenübernahme).

Nicht Kirre machen lassen, da muss fast jeder durch.

Gruß

P
Pjöööng

17.02.2016 um 11:10 Uhr

Fanta, wenn ich Deine Frage lese, dann habe ich abwechselnd den Eindruck, dass es ein einköpfiger oder aber auch ein mehrköpfiger BR ist. So etwas macht mich stutzig und ich frage mich dann, ob da nicht auch ein Problem mit dem Selbstverständnis / Rollenverständnis der BRM vorliegt.

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