die 40 STD woche.
40 Std Woche??? In unsere Firma hat der Betriebsrat vor 4 Jahren mit der Geschäftsleitung stillschweigend eine Vereinbarung getroffen das die Mitarbeiter 1STD für die Firma Arbeiten. (angeblich schlechte Finanzen) jetzt geht es der Firma sehr gut. Die Mitarbeiter haben Unterschriften gesammelt und sie dem Betriebsrat gegeben jetzt will der Vorsitzende des Betriebsrates nichts davon wissen und stellt sich Quer. 3 leute haben gestern den Betriebsrat verlassen weil sich die Mehrheit Quer stellt. obwohl die Mitarbeiter über Konzequenzen bescheit wissen, was passieren kann wenn wir wieder 39 Std in der woche Arbeiten. Die Drohungen der Geschäftsführung ist immer gleich Kündigung u.s.w. Was kann mann dagegen tun?????
Wenn die Vereinbarung STILLSCHWEIGEND war, woher wissen dann die AN, das sie unentgeltlich länger Arbeiten sollten? Mundpropaganda? Oder wie?
Die leute wurden zusammengerufen und die Lage wurde erklärt mit bei sein des BR.da wurde nichts unterschrieben ! aber jetztz wollen die Leute Tariflich Arbeiten und durch die Lohnerhöhung auch so Bezahlt werden.
Community-Antworten (7)
16.03.2011 um 10:20 Uhr
Stillschweigende Übereinkunft, dass MA KOSTENLOS für die Firma arbeiten? Dem BR hätte ich irgendwohin getreten, dass es ihm immer noch weh tut!
was passieren kann wenn wir wieder 39 Std in der woche Arbeiten . Die Drohungen der Geschäftsführung ist immer gleich Kündigung u.s.w. Was kann mann dagegen tun?????
Seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen und keine Stunde mehr.
16.03.2011 um 10:21 Uhr
Organisiert euch in der Gewerkschaft und geht in den Streik.
Wählt den Betriebsrat ab.
Viel Erfolg!
16.03.2011 um 10:27 Uhr
Wie wählt mann den Betriebsrat ab ???? Laut info :Brauchen wir 120 Stimmen aber es wird schwer sein sie zu kriegen weil es immer Leute gibt die nicht Überlegen . Gibt es eine andere Möglichkeit ???
16.03.2011 um 10:46 Uhr
nachdem es abwählen in Deutschland so nicht gibt und ihr dann ein §23-Verfahren führen müsstet (was nicht klappen wird) oder bis zur nächsten Wahl wartet, würde ich mir lieber anschauen was da wirklich einfach funktioniert....
Ein Blick in den Arbeitsvertrag der Kollegen zeigt, wie lange jeder individuell arbeiten muss. Diese individuellen Arbeitszeiten kann durch eine Vereinbarung AG und BR nicht verändert werden. Das ist das was Tanzbär wohl meinte. Der BR kann da nicht eingreifen und kollektiv die arbeitsvertragliche Arbeitszeit verlängern. Was gehen würde wäre eine Veränderung der Verteilung der Arbeitszeit. Also Arbeitszeitkonto etc.
Also das Problem kann jeder MA für sich angehen. Den BR braucht ihr nicht. Sind denn alle BRM der Meinung des Vorsitzenden? Vielleicht können diese BRM den Vorreiter für den Rest der Belegschaft spielen
16.03.2011 um 10:47 Uhr
Wenn ich Deine "120 Stimmen" richtig interpretiere, dann habt ihr 480 Mitarbeiter, ergo 11 Betriebsräte, richtig?
Bei einer Firma dieser Größenordnung kann man sich eigentlich nicht vorstellen, das derartige Mauscheleien möglich sind, ohne das EIN Arbeitnehmer rafft, das das rechtlich überhaupt nicht geht und das auch so sagt!
stillschweigend eine Vereinbarung
Wenn die Vereinbarung STILLSCHWEIGEND war, woher wissen dann die AN, das sie unentgeltlich länger Arbeiten sollten? Mundpropaganda? Oder wie?
Falls es eine ANWEISUNG des AG gab (BTW: die keinerlei Wirkung auf die AN hatte): Was genau stand da drin?
will der Vorsitzende des Betriebsrates nichts davon wissen und stellt sich Quer
Sorry? Der Knecht des Betriebsrats stellt sich quer, wie geht denn das? Da würde ich doch eher tippen, das die BRM gar nicht wissen WAS für Aufgaben ein BRV hat und sind nur brave Abnicker, Kaffeetrinker und Kündigungsschutzmitnehmer....
Abgesehen davon: Genauso wenig wie der BR mitentscheiden konnte, das ihr UNENTGELTLICH eine Stunde mehr arbeiten, kann er jetzt darüber mitentscheiden das ihr wieder kürzer arbeitet! Die Arbeitsdauer und der dafür gezahlte Lohn ist EINZELVERTRAGSSACHE! Ein BR KANN und DARF in die Verträge der MA in dieser Form nicht eingreifen, wenn dann höchstens mit BESSEREN Regelungen und diese Regelung ist auf keinen Fall besser gewesen!
Die Drohungen der Geschäftsführung ist immer gleich Kündigung u.s.w.Was kann mann dagegen tun?
Den Lohn einklagen, auf die angedrohte Kündigung warten (die nicht kommen wird), Kündigungsschutzklage erheben, Gewinnen weil der AG ja offenbar keinen Grund nach KSchG zur Kündigung heranziehen kann (die Klage gegen den AG ist KEIN Grund für, vielmehr ein Grund GEGEN die Kündigung), weiterarbeiten. Oder: Neuen Job suchen, Lohn einklagen, falls der AG kündigt: Abfindung mitnehmen, falls der AG nicht kündigt: selber kündigen, neuen Job anfangen.
Ansonsten: gallocampo Satz 1 Und ergänzend: Zusammenhalten und gegen den AG vorgehen, ob mit oder ohne Gewerkschaft. Aber ich seh schon, das wird nix, da ihr ja auch nicht genug Leute für eine Amtsenthebung hinkriegt (die übrigens eh nicht funktionieren wird, da anscheinend DIESER Betriebsrat nichts falsches gemacht hat).
16.03.2011 um 10:54 Uhr
@rkoch
wir sollten uns mal abstimmen wer wann was schreibt ;-)
16.03.2011 um 10:57 Uhr
Der AG hat keine Handhabe gegen MA, die ihren Arbeitsvertrag erfüllen. Im Gegenteil begibt ER sich ins Unrecht, wenn er den Vertag nicht erfüllt (indem er z.B. nicht vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen erpresst). Ist Euer AG im Arbeitgeberverband? Dann gilt für Euer Unternehmen der entsprechende Tarifvertrag. In diesem Fall würde ich die Gewerkschaft einschalten, damit sie ihm erklärt, wie das alles so ist mit der tariflichen Arbeitszeit.
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