Anrechnung Rufbereitschaft, Bezahlung analog TVöD
Kleiner Betrieb im Gesundheitswesen, Rufbereitschaft wird werktags mit 2, am Wochenende mit 4 Arbeitsstunden angerechnet analog TVöD. Soweit so gut. Aber wenn um 3 Uhr morgens das Telefon klingelt und ich 10 Minuten telefoniere. Wie wird diese Zeit üblicherweise als Arbeitszeit gerechnet? 10 Minuten? 1 Stunde? Für die Antwort vielen Dank.
Community-Antworten (3)
01.09.2020 um 13:30 Uhr
§ 8 Absatz 3 TVöD-K
5Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft am Aufenthaltsort im Sinne des § 7 Abs. 4 telefonisch (z. B. in Form einer Auskunft) oder mittels technischer Einrichtungen erbracht, wird abweichend von Satz 4 die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt.
Frage ist, ob der AG bei analoger Anwendung des TVöD auch diesen Absatz anwendet.
04.09.2020 um 10:54 Uhr
Oh, gerne geschehen, kein Problem.
04.09.2020 um 22:57 Uhr
Sorry, bin nicht täglich hier und habe offensichtlich gegen die Etikette verstoßen. Entschuldige mich für das verspätete Dankeschön und gelobe, zukünftig zeitnah virtuelle Rosen zu verschenken.
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