Hallo,
wir machen seit Juli Kurzarbeit in unserer Firma.
Parallel dazu sind Juni/Juli Gehälter verspätet ausgezahlt worden und vom Augustgehalt soll
jetzt (bis heute nicht bezahlt) evtl. erst nur ein Abschlag gezahlt werden. Weiß jemand ob das in der Kurzarbeitsphase überhaupt erlaubt ist? Wenn nicht, wo kann ich die entsprechende Rechtssprechung finden?
Danke schön und lieben Gruß