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Wöchentliche Arbeitszeit - 37 Std. auch an 4 Tagen?

A
Angestelter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe da ein Problem. Heute ist ein MA an mich herangetreten mit der bitte zu klären, ob die Möglichkeit besteht seine wöchentliche Arbeitszeit (37 Std.) auch an 4 Tagen zu erledigen ohne gegen das ArbZG zu verstossen. Zur Zeit bin ich da auch überfragt. Danke

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Community-Antworten (1)

W
Werner

14.09.2009 um 13:49 Uhr

Ja das wäre gesetzeskonform, wenn nicht ein TV der anderes regelt zur Anwendung kommt. 9,25 Stunden täglich gehen in der von Dir geschilderten Konstellation nach dem ArbZG.

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