Wöchentliche Arbeitszeit - 37 Std. auch an 4 Tagen?
Hallo zusammen, ich habe da ein Problem. Heute ist ein MA an mich herangetreten mit der bitte zu klären, ob die Möglichkeit besteht seine wöchentliche Arbeitszeit (37 Std.) auch an 4 Tagen zu erledigen ohne gegen das ArbZG zu verstossen. Zur Zeit bin ich da auch überfragt. Danke
Community-Antworten (1)
14.09.2009 um 13:49 Uhr
Ja das wäre gesetzeskonform, wenn nicht ein TV der anderes regelt zur Anwendung kommt. 9,25 Stunden täglich gehen in der von Dir geschilderten Konstellation nach dem ArbZG.
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