Hallo zusammen!
Habe mal wieder eine Frage zur Kurzarbeit:
Wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung, wenn ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit arbeitsunfähig wird?
Ist es richtig, dass der Mitarbeiter in Höhe des Kurzarbeitergeldes auf Basis der Differenz der von der Firma geleisteten Entgeltfortzahlung und seinem normalen Verdienst Krankengeld bekommen kann? Muss er sich das von der Krankenkasse wiederholen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!