BV bezahlte Raucherpausen
Wir haben seit über 10 Jahren eine BV, wo es heißt, dass Raucher bis zu drei Zigaretten (jeweils 5 Minuten) pro Tag rauchen dürfen, ohne dass abgestempelt wird. Das heißt, die Zeit ist bezahlte Arbeitszeit.
Jetzt hat das Unternehmen die BV gekündigt und möchte ein Rauchverbot während der Arbeitszeit durchsetzen. Der BR ist nicht bereit, eine neue BV zu machen, die ja dann schlechter ausfallen würde.
Wie ist die gesetzliche Lage? Darf das Unternehmen die BV kündigen und das Rauchverbot während der Arbeitszeit durchsetzen, ohne dass eine neue zustande kam oder wie verhält sich das mit dem Mitbestimmungsrecht § 87 BetrVG durch den BR?
Community-Antworten (12)
27.08.2020 um 17:25 Uhr
Darf das Unternehmen die BV kündigen -> ja
und das Rauchverbot während der Arbeitszeit durchsetzen -> Pausenregelungen unterliegen der Mitbestimmung, wobei Pausen unentgeltlich sind.
ohne dass eine neue zustande kam -> sofern keine Nachwirkung vereinbart wurde erstreckt sich die Nachwirkung maximal auf die mitbestimmungspflichtigen Punkte. Also Möglichkeit der Raucherpausen, nicht auf die Bezahlung dieser.
28.08.2020 um 10:47 Uhr
"Der BR ist nicht bereit, eine neue BV zu machen, die ja dann schlechter ausfallen würde. "-> die BV ist jetzt schon schlecht. Die Nichtraucher werden in dieser BV benachteiligt. Welche Regelung gibt es denn für die Nichtraucher in der BV?
28.08.2020 um 10:56 Uhr
Kristas einen Tod werdet ihr sterben, entweder die Raucher hängen euch als BR auf oder die Nichtraucher, wie Du schon an der Antwort von takkus erkennen kannst. Ist in der BV eine Nachwirkung vereinbart? Dann lasst euch Zeit und nicht unter Druck setzen, denn dann läuft erstmal alles so weiter. Irgendwann wird euer AG dann aber wohl die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen, spätestens dann müsstet ihr euch Gedanken machen was ihr denn wollt. Am besten in einer Betriebsversammlung darüber diskutieren und vor allem dabei dafür sorgen, dass beide Seiten gleichermaßen zu Wort kommen und auch den AG auffordern darzustellen, wieso er das so nicht mehr will (schwarzer Peter und so). Ist in der BV keine Nachwirkung dann gilt sie mit Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr. Dann kann quasi jeder Raucher machen was er will, Macht der AG einfach so neue Regeln fordert ihn auf diese sofort auszusetzen (mit kurzer Frist und Androhung einer Einstweiligen) und mit euch Verhandlungen aufzunehmen.
28.08.2020 um 11:33 Uhr
"Dann kann quasi jeder Raucher machen was er will,"
d.h. in der Arbeitszeit weglatschen und paffen? Eher nicht ...
28.08.2020 um 11:39 Uhr
@rtjum Bei der Aussage zur Nachwirkung würde ich mich eher an der Aussage von Pickel oben orientieren. Bin zwar eher selten seiner Meinung, aber eine Nachwirkung kann es hinsichtlich der Regelung zur Pause ggf. schon noch geben. Pausenregelungen sind ja mitbestimmungspflichtig und daher kann es hier eine Nachwirkung geben, auch ohne dass diese in der BV steht. Bei der Vergütungspflicht wird man ohne eine explizit vereinbarte Nachwirkung auf Granit beißen, da ein solcher (zusätzlicher) Entgeltbestandteil nicht in die Nachwirkung geht
28.08.2020 um 12:13 Uhr
"wo es heißt, dass Raucher bis zu drei Zigaretten (jeweils 5 Minuten) pro Tag rauchen dürfen, ohne dass abgestempelt wird" d.h. ist keine Pause sondern AZ, daher sehe ich eher keine Nachwirkung. bei 5min sind es ja auch Arbeitsunterbrechungen, denn Pausen müssen ja mind 15min lang sein. Wenn dafür abgestempelt wird dann sind wir dabei.
28.08.2020 um 14:15 Uhr
Äh was ist eigendlich mit den Nichtrauchern, bekommen die auch die Möglichkeit bezahlte Pausen zu machen. Ist hier die Gleichbehandlung in betracht gezogen worden. Oder ist der BR nur ein BR der Raucher??
28.08.2020 um 14:51 Uhr
wir kennen die BV nicht im Wortlaut, daher habe auch ich mich etwas wage geäußert. "denn Pausen müssen ja mind 15min lang sein".... äh nein.... du kannst auch was anderes vereinbaren. Die 15min kommen aus dem ArbZG und sind für die Berechnung der Mindestpausenzeiten von Bedeutung.
28.08.2020 um 16:54 Uhr
"äh nein.... du kannst auch was anderes vereinbaren" kann ich aber genau das mach ich nicht, Pausen sind Pausen und schon mit einer anderen Benennung grenze ich daher Pausen vom Rauchen ab, so kann niemand auf die Idee kommen das zu vermischen. Und ja mit der Nachwirkung magst Du Recht haben
31.08.2020 um 12:03 Uhr
"kann ich aber genau das mach ich nicht" und genau damit zeigst Du, dass Deine Aussage ("denn Pausen müssen ja mind 15min lang sein") so nicht richtig wahr
31.08.2020 um 16:19 Uhr
"genau damit zeigst Du, dass Deine Aussage ("denn Pausen müssen ja mind 15min lang sein") so nicht richtig wahr" kannst du gerne so sehen und rein rechtlich magst Du auch korrekt liegen, für mich sind Pausen genau das was sie sein sollen nämlich Unterbrechungen der Arbeit zur Erholung und halt mindestens 15 Minuten lang. Wir haben halt unterschiedliche Meinungen dazu.
31.08.2020 um 21:37 Uhr
Ich sehe hier nur nicht wo das nach einer Gleichbehandlung nicht gegeben ist?
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Raucherpausen
ÄlterHallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bei uns im Unternehmen gibt es einen Montageband und vier Nebenabteilungen. Das Montageband macht am Tag zwei zusätzliche Raucherpausen von je fünf
Rauchverbot nur für eine Abteilung
ÄlterGuten Morgen zusammen. Ein Hallenleiter hat mich gefragt, welche Konsequenzen es hat wenn er für seine Halle die Raucherpausen streicht. Die Raucherpausen für andere Hallen aber weiter bestehen (ke
Raucherpausen
ÄlterHallo liebe Allwissenden. Brauche dringend eine Antwort auf die Frage: Kann der AG die Raucherpausen ausserhalb der gesetzlichen Pausen auf 1x Morgens und 1x Mittags beschränken? Ist der Betriebsrat
Umfrage zur Vorbereitung einer BV?
ÄlterHallo, wir wollen evtl. an der bestehenden Pausenregelung etwas ändern bzw. eine BV zur Regelung der Pausen ausarbeiten. Nun sind wir uns im Gremium nicht einig. Die BR Kollegen meinen, dass wir de