W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV bezahlte Raucherpausen

K
Kristas
Aug 2020 bearbeitet

Wir haben seit über 10 Jahren eine BV, wo es heißt, dass Raucher bis zu drei Zigaretten (jeweils 5 Minuten) pro Tag rauchen dürfen, ohne dass abgestempelt wird. Das heißt, die Zeit ist bezahlte Arbeitszeit.

Jetzt hat das Unternehmen die BV gekündigt und möchte ein Rauchverbot während der Arbeitszeit durchsetzen. Der BR ist nicht bereit, eine neue BV zu machen, die ja dann schlechter ausfallen würde.

Wie ist die gesetzliche Lage? Darf das Unternehmen die BV kündigen und das Rauchverbot während der Arbeitszeit durchsetzen, ohne dass eine neue zustande kam oder wie verhält sich das mit dem Mitbestimmungsrecht § 87 BetrVG durch den BR?

537012

Community-Antworten (12)

P
Pickel

27.08.2020 um 17:25 Uhr

Darf das Unternehmen die BV kündigen -> ja

und das Rauchverbot während der Arbeitszeit durchsetzen -> Pausenregelungen unterliegen der Mitbestimmung, wobei Pausen unentgeltlich sind.

ohne dass eine neue zustande kam -> sofern keine Nachwirkung vereinbart wurde erstreckt sich die Nachwirkung maximal auf die mitbestimmungspflichtigen Punkte. Also Möglichkeit der Raucherpausen, nicht auf die Bezahlung dieser.

T
takkus

28.08.2020 um 10:47 Uhr

"Der BR ist nicht bereit, eine neue BV zu machen, die ja dann schlechter ausfallen würde. "-> die BV ist jetzt schon schlecht. Die Nichtraucher werden in dieser BV benachteiligt. Welche Regelung gibt es denn für die Nichtraucher in der BV?

R
rtjum

28.08.2020 um 10:56 Uhr

Kristas einen Tod werdet ihr sterben, entweder die Raucher hängen euch als BR auf oder die Nichtraucher, wie Du schon an der Antwort von takkus erkennen kannst. Ist in der BV eine Nachwirkung vereinbart? Dann lasst euch Zeit und nicht unter Druck setzen, denn dann läuft erstmal alles so weiter. Irgendwann wird euer AG dann aber wohl die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen, spätestens dann müsstet ihr euch Gedanken machen was ihr denn wollt. Am besten in einer Betriebsversammlung darüber diskutieren und vor allem dabei dafür sorgen, dass beide Seiten gleichermaßen zu Wort kommen und auch den AG auffordern darzustellen, wieso er das so nicht mehr will (schwarzer Peter und so). Ist in der BV keine Nachwirkung dann gilt sie mit Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr. Dann kann quasi jeder Raucher machen was er will, Macht der AG einfach so neue Regeln fordert ihn auf diese sofort auszusetzen (mit kurzer Frist und Androhung einer Einstweiligen) und mit euch Verhandlungen aufzunehmen.

C
celestro

28.08.2020 um 11:33 Uhr

"Dann kann quasi jeder Raucher machen was er will,"

d.h. in der Arbeitszeit weglatschen und paffen? Eher nicht ...

P
paula

28.08.2020 um 11:39 Uhr

@rtjum Bei der Aussage zur Nachwirkung würde ich mich eher an der Aussage von Pickel oben orientieren. Bin zwar eher selten seiner Meinung, aber eine Nachwirkung kann es hinsichtlich der Regelung zur Pause ggf. schon noch geben. Pausenregelungen sind ja mitbestimmungspflichtig und daher kann es hier eine Nachwirkung geben, auch ohne dass diese in der BV steht. Bei der Vergütungspflicht wird man ohne eine explizit vereinbarte Nachwirkung auf Granit beißen, da ein solcher (zusätzlicher) Entgeltbestandteil nicht in die Nachwirkung geht

R
rtjum

28.08.2020 um 12:13 Uhr

"wo es heißt, dass Raucher bis zu drei Zigaretten (jeweils 5 Minuten) pro Tag rauchen dürfen, ohne dass abgestempelt wird" d.h. ist keine Pause sondern AZ, daher sehe ich eher keine Nachwirkung. bei 5min sind es ja auch Arbeitsunterbrechungen, denn Pausen müssen ja mind 15min lang sein. Wenn dafür abgestempelt wird dann sind wir dabei.

J
jimbob2019

28.08.2020 um 14:15 Uhr

Äh was ist eigendlich mit den Nichtrauchern, bekommen die auch die Möglichkeit bezahlte Pausen zu machen. Ist hier die Gleichbehandlung in betracht gezogen worden. Oder ist der BR nur ein BR der Raucher??

P
paula

28.08.2020 um 14:51 Uhr

wir kennen die BV nicht im Wortlaut, daher habe auch ich mich etwas wage geäußert. "denn Pausen müssen ja mind 15min lang sein".... äh nein.... du kannst auch was anderes vereinbaren. Die 15min kommen aus dem ArbZG und sind für die Berechnung der Mindestpausenzeiten von Bedeutung.

R
rtjum

28.08.2020 um 16:54 Uhr

"äh nein.... du kannst auch was anderes vereinbaren" kann ich aber genau das mach ich nicht, Pausen sind Pausen und schon mit einer anderen Benennung grenze ich daher Pausen vom Rauchen ab, so kann niemand auf die Idee kommen das zu vermischen. Und ja mit der Nachwirkung magst Du Recht haben

P
paula

31.08.2020 um 12:03 Uhr

"kann ich aber genau das mach ich nicht" und genau damit zeigst Du, dass Deine Aussage ("denn Pausen müssen ja mind 15min lang sein") so nicht richtig wahr

R
rtjum

31.08.2020 um 16:19 Uhr

"genau damit zeigst Du, dass Deine Aussage ("denn Pausen müssen ja mind 15min lang sein") so nicht richtig wahr" kannst du gerne so sehen und rein rechtlich magst Du auch korrekt liegen, für mich sind Pausen genau das was sie sein sollen nämlich Unterbrechungen der Arbeit zur Erholung und halt mindestens 15 Minuten lang. Wir haben halt unterschiedliche Meinungen dazu.

D
DummerHund

31.08.2020 um 21:37 Uhr

Ich sehe hier nur nicht wo das nach einer Gleichbehandlung nicht gegeben ist?

Ihre Antwort