Erstellt am 10.09.2009 um 19:59 Uhr von erwin
@Akase
>>> Man findet da nichts im Net.
Also man findet alles hierzu im Web.
lese einmal hier: Urlaub bei Kurzarbeit
http://www.kurzarbeit-aktuell.de/urlaub.html
und hier:
http://www.google.com/search?hl=de&rls=com.microsoft%3Ade%3AIE-ContextMenu&rlz=1I7ADBR_deDE295&q=kurzarbeit+und+urlaub&lr=
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/SiteGlobals/Forms/Suche/serviceSuche__Form,templateId=processForm.html?lang=de&zielgruppe=buerger&allOfTheseWords=kurzarbeit
Erstellt am 11.09.2009 um 16:53 Uhr von Akase
Hallo Erwin!
Das hilft mir nicht weiter. Diese Links kenne ich bereits. Die Kernfrage lautet, kann der Arbeitgeber bereits genommenen Urlaub in Kurzarbeit wandeln?
Kann der Arbeitgeber den geplanten Urlaub in Kurzarbeit wandeln?
Also, kann der Arbeitgeber einseitig anordnen, dass anstatt Urlaub, Kurzarbeit genommen werden muß?
All das finde ich nicht in den von dir angezeigten Links.
Da hier keine weiteren Antworten kamen nehme ich an, es ist in den Firmen inzwischen Uso
Trotzdem Dank für Deine Mühe
Erstellt am 11.09.2009 um 17:20 Uhr von Immie
Du meinst Kurzarbeit mit 0 Stunden?
Erstellt am 11.09.2009 um 18:21 Uhr von Akase
Kurzarbeit mit 0 Stunden?
Nein- Es wird z.B. 3 Wochen Urlaub genommen. Dem Arbeitgeber fällt kurz davor ein, dass er 5 Arbeitstage davon in Kurzarbeit wandeln möchte.
Oder, der Arbeitnehmer hatte zum Beispiel im August Urlaub. Mitte August stellt der Arbeitgeber fest, dass er zu wenig Umsatz machen wird. Das weiß er eigentlich schon viel früher- aber was soll es...
Er sagt sich ich brauche noch x Arbeitstage pro Kopf Kurzarbeit, um finanziell klar zu kommen. Wir sprechen nicht von Arbeit, die nicht vorhanden ist- wir sprechen von Umsatz. Also schaut er in seine Liste, wer alles Urlaub genommen hatte (er kann schlecht alle in Kurzarbeit schicken, weil ja Arbeit da ist) und sagt sich- OK da sind einige Kollegen, die 2 Wochen Urlaub hatten- davon werde ich 8 Arbeitstage in Kurzarbeit wandeln.
Ist das nun verständlich?
Aus meinem demokratischen Verständnis heraus ist das nicht möglich.
Erstellt am 14.09.2009 um 08:31 Uhr von rkoch
@Akase
Die Frage ist eigentlich falsch. Sie sollte nicht lauten: Darf der AG das? Sondern: Zahlt die AfA in diesem Fall Kurzarbeitergeld?
Ob er darf hängt am MBR des BR. Gesetzlich ist da nichts geregelt, im Zweifelsfalle gilt das Direktionsrecht des AG. Wenn Ihr eine ordentliche BV zum Thema Kurzarbeit verfasst habt sollte deine Frage da drin direkt oder indirekt geregelt sein. Bei uns z.B. steht drin, das der AG vollen Lohn zahlen muss, wenn die AfA aus welchem Grund auch immer die Zahlung von Kurzarbeitergeld ablehnt. In diesem Fall würde der beschriebene AN aufgrund unserer BV a) vollen Lohn für nicht geleistet Arbeit bekommen, b) eine Woche mehr Urlaub haben.
Einige der Regeln nach denen die AfA Kurzarbeitergeld bewilligt schliessen Deinen Fall aus. Diese sind:
- Geplanter Urlaub kann nicht in Kurzarbeit gewandelt werden
- Kurzarbeit darf nicht von Urlaub eingeschlossen werden.
Diese Regeln sind zwar IMHO regional unterschiedlich, sollten aber nicht grundsätzlich voneinander abweichen. Ab besten bei der AfA erfragen, falls nicht bekannt.
Danach würde die AfA in diesem Fall das Kurzarbeitergeld (welches der AG vorab auszahlt) dem AG nicht erstatten. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, sollte wie gesagt in Eurer BV geregelt sein.
Allerdings gilt immer noch eine Regel: Was die AfA nicht weiß, macht sie nicht heiß. Die AfAs sind so überlastet, das sie Verstöße gegen die Regeln nur stichprobenartig überprüfen, also ist die Chance sehr gut das Euer AG damit durchkommt.
NB: ich sehe keinen unmittelbaren Sinn darin als AG so vorzugehen. Dadurch hat der AN letztendlich mehr Urlaub übrig, den er in den nächsten drei Monaten noch nehmen muss und worauf er einen Rechtsanspruch hat diesen zu nehmen wann er will (im Gegensatz zu Kurzarbeit welche i.d.R. der AG festlegt). Wenn eh' Kurzarbeit ansteht würde ich diese Variante dankend annehmen.
Erstellt am 17.07.2020 um 08:39 Uhr von bodhitaru
Bei mir besteht im Moment auch der Fall. Ich habe Mitte Dezember meinen Sommerurlaub 2020 eingereicht. Und jetzt 1 Woche vorher kommt mein Chef und sagt das geht nicht. Ich bin übrigens nicht in Kurzarbeit nur meine anderen Kollegen. Jetzt sagt er zu mir, das kann er finanziell nicht machen mir 4 wochen Urlaub geben. Er würde die vier Wochen dann als Kurzarbeit anmelden. Das ist doch nicht rechtens. Da habe ich meinen Urlaub verloren und weniger Geld für 1 Monat. Weiß jemand einen Rat?
Erstellt am 17.07.2020 um 09:18 Uhr von Kjarrigan
Warum hängt man sich - mit einem anderen Sachverhalt - an einen 11 Jahre alten Post??
Mach doch bitte einen Neuen auf.
Erstellt am 17.07.2020 um 09:23 Uhr von bodhitaru
oh sorry habe ich im im Eifer nicht gesehen.
Erstellt am 24.07.2020 um 11:12 Uhr von isabis@gmx.de
Diese Antwort wurde von "isabis@gmx.de" gelöscht.