W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber wandelt Urlaub in Kurzarbeit?

A
Akase
Jul 2020 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber genehmigten Jahresurlaub, in Kurzarbeit umwandeln? Ein Kollege hätte 4 Wochen Urlaub. Der Urlaub war lange genehmigt und sollte nun angetreten werden. Nun hat man eine Woche des Urlaubs in Kurzarbeit gewandelt. Es wird auch bereits genommener Urlaub rückwirkend umgewandelt.

Falls ihr euch die Frage nach dem BR stellt. Japp! haben wir und auch noch organisierte IG-Metallmitglieder . Was ich von ihnen halte? Nichts! Selber kandidieren? Sie haben mich aus dem Amt gedrängt. Nun sind sie unter sich und glücklich. Und der Arbeitgeber ist glücklich.

Wäre froh, wenn man die Frage nach der Urlaubsumwandlung beantworten könnte. Man findet da nichts im Net.

Vielen Dank!

Akase

11.05808

Community-Antworten (8)

A
Akase

11.09.2009 um 18:53 Uhr

Hallo Erwin! Das hilft mir nicht weiter. Diese Links kenne ich bereits. Die Kernfrage lautet, kann der Arbeitgeber bereits genommenen Urlaub in Kurzarbeit wandeln? Kann der Arbeitgeber den geplanten Urlaub in Kurzarbeit wandeln? Also, kann der Arbeitgeber einseitig anordnen, dass anstatt Urlaub, Kurzarbeit genommen werden muß? All das finde ich nicht in den von dir angezeigten Links. Da hier keine weiteren Antworten kamen nehme ich an, es ist in den Firmen inzwischen Uso

Trotzdem Dank für Deine Mühe

I
Immie

11.09.2009 um 19:20 Uhr

Du meinst Kurzarbeit mit 0 Stunden?

A
Akase

11.09.2009 um 20:21 Uhr

Kurzarbeit mit 0 Stunden? Nein- Es wird z.B. 3 Wochen Urlaub genommen. Dem Arbeitgeber fällt kurz davor ein, dass er 5 Arbeitstage davon in Kurzarbeit wandeln möchte. Oder, der Arbeitnehmer hatte zum Beispiel im August Urlaub. Mitte August stellt der Arbeitgeber fest, dass er zu wenig Umsatz machen wird. Das weiß er eigentlich schon viel früher- aber was soll es... Er sagt sich ich brauche noch x Arbeitstage pro Kopf Kurzarbeit, um finanziell klar zu kommen. Wir sprechen nicht von Arbeit, die nicht vorhanden ist- wir sprechen von Umsatz. Also schaut er in seine Liste, wer alles Urlaub genommen hatte (er kann schlecht alle in Kurzarbeit schicken, weil ja Arbeit da ist) und sagt sich- OK da sind einige Kollegen, die 2 Wochen Urlaub hatten- davon werde ich 8 Arbeitstage in Kurzarbeit wandeln. Ist das nun verständlich?

Aus meinem demokratischen Verständnis heraus ist das nicht möglich.

R
rkoch

14.09.2009 um 10:31 Uhr

@Akase

Die Frage ist eigentlich falsch. Sie sollte nicht lauten: Darf der AG das? Sondern: Zahlt die AfA in diesem Fall Kurzarbeitergeld?

Ob er darf hängt am MBR des BR. Gesetzlich ist da nichts geregelt, im Zweifelsfalle gilt das Direktionsrecht des AG. Wenn Ihr eine ordentliche BV zum Thema Kurzarbeit verfasst habt sollte deine Frage da drin direkt oder indirekt geregelt sein. Bei uns z.B. steht drin, das der AG vollen Lohn zahlen muss, wenn die AfA aus welchem Grund auch immer die Zahlung von Kurzarbeitergeld ablehnt. In diesem Fall würde der beschriebene AN aufgrund unserer BV a) vollen Lohn für nicht geleistet Arbeit bekommen, b) eine Woche mehr Urlaub haben.

Einige der Regeln nach denen die AfA Kurzarbeitergeld bewilligt schliessen Deinen Fall aus. Diese sind:

  • Geplanter Urlaub kann nicht in Kurzarbeit gewandelt werden
  • Kurzarbeit darf nicht von Urlaub eingeschlossen werden. Diese Regeln sind zwar IMHO regional unterschiedlich, sollten aber nicht grundsätzlich voneinander abweichen. Ab besten bei der AfA erfragen, falls nicht bekannt.

Danach würde die AfA in diesem Fall das Kurzarbeitergeld (welches der AG vorab auszahlt) dem AG nicht erstatten. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, sollte wie gesagt in Eurer BV geregelt sein. Allerdings gilt immer noch eine Regel: Was die AfA nicht weiß, macht sie nicht heiß. Die AfAs sind so überlastet, das sie Verstöße gegen die Regeln nur stichprobenartig überprüfen, also ist die Chance sehr gut das Euer AG damit durchkommt.

NB: ich sehe keinen unmittelbaren Sinn darin als AG so vorzugehen. Dadurch hat der AN letztendlich mehr Urlaub übrig, den er in den nächsten drei Monaten noch nehmen muss und worauf er einen Rechtsanspruch hat diesen zu nehmen wann er will (im Gegensatz zu Kurzarbeit welche i.d.R. der AG festlegt). Wenn eh' Kurzarbeit ansteht würde ich diese Variante dankend annehmen.

B
bodhitaru

17.07.2020 um 10:39 Uhr

Bei mir besteht im Moment auch der Fall. Ich habe Mitte Dezember meinen Sommerurlaub 2020 eingereicht. Und jetzt 1 Woche vorher kommt mein Chef und sagt das geht nicht. Ich bin übrigens nicht in Kurzarbeit nur meine anderen Kollegen. Jetzt sagt er zu mir, das kann er finanziell nicht machen mir 4 wochen Urlaub geben. Er würde die vier Wochen dann als Kurzarbeit anmelden. Das ist doch nicht rechtens. Da habe ich meinen Urlaub verloren und weniger Geld für 1 Monat. Weiß jemand einen Rat?

K
Kjarrigan

17.07.2020 um 11:18 Uhr

Warum hängt man sich - mit einem anderen Sachverhalt - an einen 11 Jahre alten Post??

Mach doch bitte einen Neuen auf.

B
bodhitaru

17.07.2020 um 11:23 Uhr

oh sorry habe ich im im Eifer nicht gesehen.

Ihre Antwort