Kurzarbeit für Task Force?
Sehr geehrte Leser und Leserinnen, in unserem Betrieb wurde nun seit September für einige Abteilungen Kurzarbeit eingeführt. Davon ausgenommen ist nun aber nach Auffassung der Geschäftsleitung eine „Task Force“. Diese „Task Force“ setzt sich zusammen aus Mitarbeitern der einzelnen Fachabteilungen, um ein Großprojekt zu bearbeiten. Das Großprojekt deckt ca. 50% der Kapazitätsauslastung ab und diese Mitarbeiter sitzen in einem separaten Bau. Der Projektleiter ist nicht weisungsberechtigt wie z.B. ein Abteilungsleiter. Für die Kurzarbeit wurde auch eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung verabschiedet. Gemäss Betriebsvereinbarung gibt es nur Ausnahmen wie z.B. Auszubildende, Mitarbeiter in Altersteilzeit etc. Weitere Ausnahmen sind zwischen beiden Parteien zu regeln, falls notwendig. Im Betriebsrat gibt es jetzt auch unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. Für folgende Fragen freue ich mich über jede Antwort. Kann die Geschäftsleitung ohne Zustimmung des Betriebsrates eine „Task Force“ von der Kurzarbeit ausschließen ? Hat jemand Erfahrung, wie die Agentur für Arbeit solche Fälle behandelt ?
Community-Antworten (1)
09.09.2009 um 23:41 Uhr
@Ratsuchender
Nicht nach euerer BV wenn die Wortwahl so stimmt "Weitere Ausnahmen sind zwischen beiden Parteien zu regeln, falls notwendig".
Hier muss der AG nun zwangsweise jeweils mit dem BR eine Einigung herbeiführen.
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