Anzeige von Kurzarbeit durch den Betriebsrat?
wir sind ein kleiner Betrieb (13 AN) im Dienstleistungsgewerbe. Trotz aller Bemühungen schlägt die Krise bei uns zu und wir haben langsam nichts mehr zu tun. Des Weiteren haben wir auch noch finanzielle Probleme.
Ich habe dem AG nahe gelegt, Kurzarbeit zu beantragen. Nun weist mich als Einzel-BR darauf hin, dass das nicht mein Part sei und sie mich erst dazuholen, wenn sie es für richtig erachtet. Gemäß der Broschüre für Kurzarbeit kann auch die Betriebsvertretung Kurzarbeit anzeigen.
Darf der BR das nur in Abstimmung mit dem AG?
Community-Antworten (2)
08.09.2009 um 12:12 Uhr
Hallo!
Auch der BR kann bei der AfA Kurzarbeit beantragen wenn die Vorraussetzungen hierfür gegeben sind. Es sollte schon in Absprache mit der GL geschehen. Ich würde dir aber empfehlen dich bei der zuständigen AfA zu informieren. Die erteilen dort BRs gerne Auskunft über die Rechtmäßigkeiten. Bei uns ist KU momentan noch kein Thema, dennoch habe ich mich bereits bei der AfA über sämtliche Möglichkeiten informiert und wurde dort auch gut beraten. Die können dir auch sagen ob du diesen Schritt alleine gehen kannst oder ob eine Absprache mit der GL zwingend erforderlich ist.
08.09.2009 um 12:19 Uhr
@solarkrieger, danke für den Hinweis, dann werde ich mich mit der Afa in Verbindung setzen, denn es brennt bei uns...
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