Erstellt am 05.09.2009 um 05:37 Uhr von Troisdorfer
Es ist IMMER erlaubt seine Verschmutzten Hände zu reinigen !!!
Bitte ,stell die frage doch ein wenig detaillierter ...
Erstellt am 05.09.2009 um 09:27 Uhr von DonJohnson
Troisdorfer, ich vermute dass es in der Fragestellung darum geht, ob das Hände waschen zur Arbeitszeit gehört, oder wärend der Pause gemacht werden muß ;-)))
Diese Frage ist aber ohne nähere Infos hier IMHO nicht zu beantworten oder siehst du das anders?
Erstellt am 05.09.2009 um 10:33 Uhr von Troisdorfer
DonJohnson,nichts anderes schrieb ich ... ;-)
Der Weg zur Pause und auch das reinigen ist in der Pausenzeit
zu erledigen,es sei den der AG oder eine BV regeln etwas anderes .
Erstellt am 05.09.2009 um 10:55 Uhr von DonJohnson
Troisdorfer, wenn das so klar wäre ohne TV oder BV, gäb es dass "Müllfahrer Urteil" nicht, oder?
Und das ist was ich meinte ;-)))
Erstellt am 05.09.2009 um 18:00 Uhr von Peanuts
"ist es erlaubt die Verschmutzten Hände vor der Pause zu reinigen."
Wäre es denn verboten, sein Pausenbrot mit verschmutzen Händen essen zu wollen?
Erstellt am 05.09.2009 um 18:24 Uhr von Bergmann
Machen wir es uns als Ratgeber doch etwas einfacher:
Nach § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG bestimmen Sie bei der Einführung und Festlegung von Lage und Dauer der Ruhepausen mit. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht und schlagen Sie Ihrem Arbeitgeber eine klare Pausenregelung vor.
Je nachdem wie der AG reagiert, können wir weiterfragen !!
Wir haben festgelegt das weder Anfahrtszeiten noch Händewaschen zur Pause gehört, also erst wenn der MA sich hinsetzt, beginnt die Pause !!
Erstellt am 05.09.2009 um 19:43 Uhr von Kölner
@Bergmann
'Wir haben festgelegt das weder Anfahrtszeiten noch Händewaschen zur Pause gehört, also erst wenn der MA sich hinsetzt, beginnt die Pause !!'
Dann würde ich in Eurem Betrieb grundsätzlich stehen bleiben! ;-))