Erstellt am 03.09.2009 um 15:08 Uhr von Kölner
@Paulinemigu
*Unterstellungsmodus an*
Wenn ich als AG eine Umfrage bei der Belegschaft mache, die mir dann vielleicht auch mitteilt, das AN nichts gegen neue Öffnungszeiten einzuwenden haben, dann ist der BR hinsichtlich § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG weitestgehend ausgeschaltet. Der Druck wäre dann ein anderer und die Argumentationskette für mich als AG auch!
*Unterstellungsmodus aus*
Erstellt am 03.09.2009 um 15:21 Uhr von erwin
@Paulinemigu
Mitarbeiterbefragung Nicht ohne Mitbestimmung
Eine Mitarbeiterbefragung im Unternehmen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das gilt auch, wenn das Mutterunternehmen im Ausland ansässig ist und die Mitarbeiterbefragung über das firmeneigene Computersystem eingeleitet wird. Selbst wenn die Befragung anonym abläuft, sind die Rechte der ArbeitnehmerInnen derart betroffen, dass der Betriebsrat daran beteiligt werden muss.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 5 TaBV 153/00
http://www.dgb-index-gute-arbeit.de/betriebliche_anwendungen/argumente
Der DGB-Index Gute Arbeit im Betrieb - Mitarbeiterfragungen durch die Interessenvertretungen
Mitarbeiterfragungen
Sie müssen den Betriebsrat über geplante Mitarbeiterbefragungen informieren. Aber er kann nicht erzwingen, bei der Gestaltung der Mitarbeiterbefragung mitzuwirken, insbesondere deshalb nicht, weil diese Befragung anonym erfolgt. Allerdings hat Ihr Betriebsrat einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der „Auswertung von Mitarbeiterbefragungen“.
Mitarbeiterbefragung – nicht ohne Ihren Betriebsrat
http://www.bwr-media.de/themen/personal/mitarbeiterfuehrung/03980_mitarbeiterbefragung-%E2%80%93-nicht-ohne-ihren-betriebsrat.php
Erstellt am 03.09.2009 um 17:07 Uhr von paula
@erwin
ich habe mir gerade mal den Volltext des genannten Urteils gezogen. Da ist aber nicht gesagt, dass es sich um eine anonyme Umfrage handelt. Hast Du evtl. Zugriff auf das Urteil der ersten Instanz für mich?
Erstellt am 03.09.2009 um 17:08 Uhr von Petrus
Dreht doch den Spieß um: Der BR macht die Stimmungsumfrage und läßt das Ergebnis in die Verhandlungen nach §87 einfließen.
Wenn dabei rauskommt, dass die MA alle die neuen Öffnungszeiten will, wird sie der BR bestimmt nicht verhindern (schließlich will er ja in einem halben Jahr wiedergewählt werden).