Erstellt am 02.09.2009 um 01:57 Uhr von DonJohnson
Die Frage ist, ob ihr dem TV unterliegt oder nicht. Wenn ihr tariflich gebunden seid, macht das schon die GEW. Die muß immerhin zusehen, dass ihr "Vertrag" eingehalten wird. Schwieriger wird es, wenn ihr nciht tarifgebunden seid. Dann steht es vermutlich in dem AV des Kollegen. Dieses kann er dann nur individualrechtlich einklagen, der BR ist dabei außen vor. Der die BRV hat somit damit nichts zu tun. Löhne und Gehälter sind nciht sache der Bewtriebsparteien, sondern ausschließlich der Arbeitsvertragsparteien oder Tarifparteien.
Ich hoffe dich richtig verstanden zu haben...
Erstellt am 02.09.2009 um 08:15 Uhr von Petrus
@perle:
Wenn die BRV zurücktreten will, kann sie das tun. Am geschicktesten setzt sie einen TOP "Neuwahl BRV / Stellv." für die nächste Sitzung an.
Dann wählt ihr eine(n) neue(n) BRV, falls der Stellv. gewählt wurde, natürlich auch noch einen neuen Stellv. Nach der Sitzung teilt ihr ArbGeb und Belegschaft die neuen Namen mit.