BR-Freistellung während Kurzarbeit
Hallo, wir (Unternehmen mit 400 AN, ohne TV) sind zur Zeit in Kurzarbeit (40%). Bei Kapazitätsproblemen kann für eine gewisse Zeit eine Vollbeschäftigung für bestimmte Mitarbeiter beantragt werden (BV-geregelt). Zur Erstellung einer Mitarbeiterzeitschrift (4 Ausgaben pro Jahr), die maßgeblich unter Regie des BR herausgegeben wird, wurde beantragt, für ein BR-Mitlgied, welches dem Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit angehört und für die Erstellung des Endlayouts der Zeitung zuständig ist, die Kurzarbeit für 2 Wochen auszusetzen. Dies wurde vom Arbeitgeber abgelehnt. Kann ich als BRV über das Gremium das BR-Mitglied nach §37 Abs. 2 BetrVG für eine Woche freistellen, damit es ohne Kurzarbeit seine Tätigkeit für die Zeitung ausführen kann? Vielen Dank für Euere Antwort. MfG Steffen
Community-Antworten (1)
01.09.2009 um 10:17 Uhr
@schubsi
Einige kritische Anmerkungen zuerst:
BRV und nun erst mit dem Thema Kurzarbeit, welches nun ja schon viele Monate aktuelle ist befassen, verstehe ich nicht! Hier wurde das Thema Kurzarbeit auch schon sehr ausführlich immer wieder behandelt, mitlesen könnte Fragen/Probleme veremeiden. Sich mit dem Thema befassen und informieren sollte man zu mindest von einem BRV erwarten. §37 Abs. 2 BetrVG bezieht sich ausschließlich auf die Mandatsarbeit, nicht auf die arbeitsvertraglich geschuldetet Arbeit. #§ 79 sollte auch einem BRV bekannt sein, also BRM dürfen wegen ihres Mandates nicht bevorteilt werden. Die Herausnahme wie hier beabsichtigt zielt aber doch auf eine Bevorteilung als Mandatsträger hinaus.
Warum sollte der BRM um seine Arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen aus der Kurzarbeit ausgenommen werden, wenn doch der AG sagt, Auftragsproblme/-mangel/ Arbeitsmangel daher Kurzarbeit? Wenn DU also BVR/ihr als BR der Meinung seid, hier wäre kein Anlass für Kurzarbeit weil dringende wichtieg Arbeiten anliegen und erledigt werden müssen, dann hättet ihr der Kurzarbeit nicht zustimmen dürfen.
Es kann hier leider der Eindruck entstehen, dass man hier gezielt ein BRM aus den negativen Auswirkungen von Kurzarbeit weniger LOhn herausnehmen möchte, was wegen § 78 verboten ist.
Selbstverständlich ghet Mandatsarbeit vor Kurzarbeit, notwenige Mandatsarbeit (wie z.B. BR-Sitzungen) unterbricht Kurzarbeit. http://www.behinderungundarbeit.de/de/html/news/details/870/s/
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Betriebliche Anrufe während Kurzarbeit /Rückwirkender Urlaubsabzug / Mehrstunden
ÄlterHallo zusammen, ich bin neu hier und habe 3 Fragen mit denen ich leider nicht weiter komme. Ich habe bereits versucht dies zu googeln aber bekomme so wirklich keine klare Antwort. Vorab: Ich arbeite
Massenentlassung während der Kurzarbeit und danach Verlängerung der Kurzarbeit - Rechtens?
ÄlterHallo - die Überschrift sagt es. Meine Frage wäre, ist das Rechtens? Wir haben eine BV über Kurzarbeit die betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließt. Nun gibt es eine Massenentl