Hallo,
wir (Unternehmen mit 400 AN, ohne TV) sind zur Zeit in Kurzarbeit (40%). Bei Kapazitätsproblemen kann für eine gewisse Zeit eine Vollbeschäftigung für bestimmte Mitarbeiter beantragt werden (BV-geregelt).
Zur Erstellung einer Mitarbeiterzeitschrift (4 Ausgaben pro Jahr), die maßgeblich unter Regie des BR herausgegeben wird, wurde beantragt, für ein BR-Mitlgied, welches dem Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit angehört und für die Erstellung des Endlayouts der Zeitung zuständig ist, die Kurzarbeit für 2 Wochen auszusetzen.
Dies wurde vom Arbeitgeber abgelehnt.
Kann ich als BRV über das Gremium das BR-Mitglied nach §37 Abs. 2 BetrVG für eine Woche freistellen, damit es ohne Kurzarbeit seine Tätigkeit für die Zeitung ausführen kann?
Vielen Dank für Euere Antwort.
MfG Steffen