AG bestimmt wann Überstunden genommen werden MÜSSEN
Guten Morgen
bei uns gibt es sehr viele Überstunden. Nun kommt der AG und schickt einige Leute wieder nach Hause oder er sagt die nächsten zwei Tage bleiben Sie zu Hause und feiern Überstunden ab.
Kann der AG den MA vorschreiben wann diese Abfeiern müssen???
Community-Antworten (15)
01.09.2009 um 10:30 Uhr
Hast du mal geschaut, ob ihr darüber eine Betriebsvereinbarung habt? Da steht bei uns z. B. drin - nach Vereinbarung, letzte Entscheidung Ag.
01.09.2009 um 10:48 Uhr
@ BigBrother,
interessant wäre die Frage hinsichtlich des Abfeierns von Üstd und ob es bei euch einen Betriebsrat gibt... Sofern es keinen BR gibt, kann der AG Dich grundsätzlich einseitig von der Arbeitsleistung mit dem Ziel freistellen, Überstunden abzufeiern. Es gibt weder einen Anspruch gegen den AG auf Auszahlung aufgelaufener Üstd noch einen Anspruch diese nur zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufeiern.
01.09.2009 um 10:50 Uhr
bei uns gibt es keine Regelung - deshalb ist es etwas durcheinander. Der AG sagt ich kann dies bestimmen weil es eben keine Regelung gibt das ist Direktionsrecht.
Der BR ist leider zu unerfahren.
Und nun????
01.09.2009 um 10:57 Uhr
@BB Den BR auf Seminare schicken. Auch bei der Verkürzung der werktäglichen Arbeitszeit hat der BR ein MBR. Nun gilt es dieses auszuüben...
Nachtrag: @Päusele, ihr solltet eure BV meiner Meinung nach dringend überarbeiten...
01.09.2009 um 14:23 Uhr
BigBrother Hier kann man erkennen, wie wichtig ein BR sein kann. Auch ein unerfahrener BR muss seine ersten Schritte machen. Die Belegschaft soll den BR auffordern jetzt aktiv zu werden. Da es sich hier um ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gem.: § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG handelt, hat der BR bei den Verhandlungen ganz gute Karten.
§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1. ......................; 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
01.09.2009 um 15:34 Uhr
könnte das nicht der Falll sein, den Fitting unter § 87 Rn. 149 beschreibt?
01.09.2009 um 19:03 Uhr
Ahoi seemann, Sofern es keinen BR gibt, kann der AG Dich grundsätzlich einseitig von der Arbeitsleistung mit dem Ziel freistellen, Überstunden abzufeiern. noch einen Anspruch diese nur zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufeiern.
§ 106 GewO Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung
nach billigem Ermessen
näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Dieses Weisungsrecht hat der AG mit der Herausgabe eines Dienstplanes verwirkt! Der Dienstplan ist verbindlich und bedarf bei Änderung der Zustimmung, in beide Richtungen!
Billiges Ermessen > Definition der Rechtssprechung Billigem Ermessen entspricht, was unter Berücksichtigung
der Interessen beider Parteien
und des in vergleichbaren Fällen üblichen festzustellen ist.
Den Begriff billiges Ermessen scheinen 99,9999999999999999999999999999999999% der AG nicht zu kennen, oder absichtlich und erfolgreich zu verdrängen!!!!!
Weiter kommt hinzu, dass der AG, sofern es keinen Dienstplan gibt, für zusätzlichen Freizeitausgleich eine Mindestankündigungsfrist von 4 Tagen wahren muss, hat das BAG so entschieden, guckst Du hier:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile1.htm?#ank1
Anspruch auf Behandlung nach billigem Ermessen hat jeder AN, egal ob BR vorhanden oder nicht. Will aber gerne zugeben, dass es mit BR sicher besser einzufordern ist, gerade in der heutigen Zeit!
Die Diskussion, ob das Abbummeln von Überstunden mitbestimmungspflichtig ist, oder nicht, hatten wir hier schon mal: Ziemlich ausführlich und ziemlich heftig. Wenn ich mich recht erinnere war ich die Einzige, die das Mibestimmungsrecht gegeben sah. Mitleidig, wegen meiner Unwissenheit, genervt, wegen meiner Hartnäckigkeit, versuchte man mich zu belehren, dass es sich bei der vorrübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit nur um Kurzarbeit handele! Hat aber nicht geklappt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch das Abbummeln von Übertsunden eine vorrübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit und deshalb mitbestimmungspflichtig ist und zwar deswegen:
DKK: Durch das Mitbestimmungsrecht wird jede Form vorübergehender Verkürzung/Verlängerung erfasst, also beispielsweise auch, unabhängig davon, ob z. B. die Verkürzung Auswirkungen auf die Vergütung hat.
Weiter gute Fahrt ;-))
01.09.2009 um 19:11 Uhr
"Auch bei der Verkürzung der werktäglichen Arbeitszeit hat der BR ein MBR. Nun gilt es dieses auszuüben..."
Auch wenn es nicht gefällt ... der Abbau von Überstunden ist NICHT mitbestimmungspflichtig.
Außerdem geht mit Überstundenabbau keine Verkürzung der werktäglichen Arbeitszeit i.S. des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG einher.
01.09.2009 um 19:19 Uhr
@Peanuts In diesem Beispiel hier schon - sorry aber bleib bei diesem Beispiel hier!
Bezüglich des Abbaus von Überstunden müßte selbstverständlich eine eventuelle BV betrachtet und beachtet werden...
01.09.2009 um 20:32 Uhr
DJ Bezüglich des Abbaus von Überstunden müßte selbstverständlich eine eventuelle BV betrachtet und beachtet werden... Sollten nicht alle MA wissen, wenn es eine BV gibt?
01.09.2009 um 20:36 Uhr
nicoline Sollte schon, wenn diese aber schon sehr alt ist, oder man kommt neu in die Firma, ist das nciht immer eine Selbstverständlichkeit. Nicht immer handelt der AG so, dass er alle BV´s öffentlich aushängt, oder persönlich aushändigt ;-)))
01.09.2009 um 23:19 Uhr
DJ, na gut, stimmt, hast gewonnen, aber wenn man hier fragen kann, könnte man es doch zu aller erst mal im Betrieb, oder seh ich das verkehrt? Wäre ja schön, wenn bigbrother noch mal antworten würde, ob es einen BR gibt. ;-)))
01.09.2009 um 23:44 Uhr
nicoline Nanana, kannste mal mit dem "aber" aufhören? ;-))) Ich sehe es dennoch nciht wie du. Es ist viel viel einfacher hier im Internet und somit anonym zu fragen, als etwa auf der Arbeit, leider ist das so. Das ist im übrigen unabhängig davon ob die einen BR haben oder nciht. Heutzutage geht der erste Schritt immer ins Internet (manchmal traurig aber wahr).
Ob du es glaubst oder nciht, manchmal haben die Leute auch mehr Vertrauen in die anonyme Hilfestellung hier im Netz, als direkt beim BR. Witziger Weise kann ich das belegen. Witzig deshalb, weil mir sowas ähnliches passiert ist. Was das geilste war, dass ich zitiert wurde, na, nur der Fall lag halt wirklich ein wenig anders. Habe mich dann geoutet und bewiesen, dass ich DJ bin ;-) Seit dem ist alles gut ;-)
02.09.2009 um 10:16 Uhr
Ahoi nico, Liebste auch ich erinnere mich..... .-) Nichtsdestotrotz sieht die betriebliche Realität anderes aus. Ansonsten bin ich ganz bei Dir. ;-)
02.09.2009 um 19:04 Uhr
Ahoi pirat, Lieber auch ich erinnere mich..... .-) das ist schön!
Nichtsdestotrotz sieht die betriebliche Realität anderes aus. ja eben, das ist doch das Problem, oder weswegen glaubst Du schreib ich mir hier 'n w...unden Finger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Und was ist die Konsequenz, alle nehmen es so hin????????????????
Ansonsten bin ich ganz bei Dir. Ich überleg gerade, ob ich mich darüber wirklich freuen kann, piraten ganz nah bei mir machen mir glaub ich eher Angst, es sei denn Du bist schon in dem passiven Teil der Piratenzeit ;-))))))))))))
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Müssen Überstunden zum Jahresende genommen werden?
ÄlterHallo! wir haben z.Zt. ein kleines Problem bei uns in der Firma und wir (der BR) wissen einfach nicht weiter. Unser Chef hatte verlauten lassen, daß bis zum Jahresende alles an Urlaub und Überstunde
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e
Überstunden mit Zuschlägen bei flexibler Arbeitszeit
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit zu erarbeiten. Ein großer Streitpunkt zwischen BR und Geschäftsführung sind Überstunden mit Zuschlägen. Die Geschäftsf
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt