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AG bestimmt wann Überstunden genommen werden MÜSSEN

B
BigBrother
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen

bei uns gibt es sehr viele Überstunden. Nun kommt der AG und schickt einige Leute wieder nach Hause oder er sagt die nächsten zwei Tage bleiben Sie zu Hause und feiern Überstunden ab.

Kann der AG den MA vorschreiben wann diese Abfeiern müssen???

6.196015

Community-Antworten (15)

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Päusle

01.09.2009 um 10:30 Uhr

Hast du mal geschaut, ob ihr darüber eine Betriebsvereinbarung habt? Da steht bei uns z. B. drin - nach Vereinbarung, letzte Entscheidung Ag.

P
pirat

01.09.2009 um 10:48 Uhr

@ BigBrother,

interessant wäre die Frage hinsichtlich des Abfeierns von Üstd und ob es bei euch einen Betriebsrat gibt... Sofern es keinen BR gibt, kann der AG Dich grundsätzlich einseitig von der Arbeitsleistung mit dem Ziel freistellen, Überstunden abzufeiern. Es gibt weder einen Anspruch gegen den AG auf Auszahlung aufgelaufener Üstd noch einen Anspruch diese nur zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufeiern.

B
BigBrother

01.09.2009 um 10:50 Uhr

bei uns gibt es keine Regelung - deshalb ist es etwas durcheinander. Der AG sagt ich kann dies bestimmen weil es eben keine Regelung gibt das ist Direktionsrecht.

Der BR ist leider zu unerfahren.

Und nun????

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DonJohnson

01.09.2009 um 10:57 Uhr

@BB Den BR auf Seminare schicken. Auch bei der Verkürzung der werktäglichen Arbeitszeit hat der BR ein MBR. Nun gilt es dieses auszuüben...

Nachtrag: @Päusele, ihr solltet eure BV meiner Meinung nach dringend überarbeiten...

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DerAlteHeini

01.09.2009 um 14:23 Uhr

BigBrother Hier kann man erkennen, wie wichtig ein BR sein kann. Auch ein unerfahrener BR muss seine ersten Schritte machen. Die Belegschaft soll den BR auffordern jetzt aktiv zu werden. Da es sich hier um ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gem.: § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG handelt, hat der BR bei den Verhandlungen ganz gute Karten.

§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1. ......................; 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

S
susisusi

01.09.2009 um 15:34 Uhr

könnte das nicht der Falll sein, den Fitting unter § 87 Rn. 149 beschreibt?

N
nicoline

01.09.2009 um 19:03 Uhr

Ahoi seemann, Sofern es keinen BR gibt, kann der AG Dich grundsätzlich einseitig von der Arbeitsleistung mit dem Ziel freistellen, Überstunden abzufeiern. noch einen Anspruch diese nur zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufeiern.

§ 106 GewO Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung

nach billigem Ermessen

näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Dieses Weisungsrecht hat der AG mit der Herausgabe eines Dienstplanes verwirkt! Der Dienstplan ist verbindlich und bedarf bei Änderung der Zustimmung, in beide Richtungen!

Billiges Ermessen > Definition der Rechtssprechung Billigem Ermessen entspricht, was unter Berücksichtigung

der Interessen beider Parteien

und des in vergleichbaren Fällen üblichen festzustellen ist.

Den Begriff billiges Ermessen scheinen 99,9999999999999999999999999999999999% der AG nicht zu kennen, oder absichtlich und erfolgreich zu verdrängen!!!!!

Weiter kommt hinzu, dass der AG, sofern es keinen Dienstplan gibt, für zusätzlichen Freizeitausgleich eine Mindestankündigungsfrist von 4 Tagen wahren muss, hat das BAG so entschieden, guckst Du hier:

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile1.htm?#ank1

Anspruch auf Behandlung nach billigem Ermessen hat jeder AN, egal ob BR vorhanden oder nicht. Will aber gerne zugeben, dass es mit BR sicher besser einzufordern ist, gerade in der heutigen Zeit!

Die Diskussion, ob das Abbummeln von Überstunden mitbestimmungspflichtig ist, oder nicht, hatten wir hier schon mal: Ziemlich ausführlich und ziemlich heftig. Wenn ich mich recht erinnere war ich die Einzige, die das Mibestimmungsrecht gegeben sah. Mitleidig, wegen meiner Unwissenheit, genervt, wegen meiner Hartnäckigkeit, versuchte man mich zu belehren, dass es sich bei der vorrübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit nur um Kurzarbeit handele! Hat aber nicht geklappt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch das Abbummeln von Übertsunden eine vorrübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit und deshalb mitbestimmungspflichtig ist und zwar deswegen:

DKK: Durch das Mitbestimmungsrecht wird jede Form vorübergehender Verkürzung/Verlängerung erfasst, also beispielsweise auch, unabhängig davon, ob z. B. die Verkürzung Auswirkungen auf die Vergütung hat.

Weiter gute Fahrt ;-))

P
Peanuts

01.09.2009 um 19:11 Uhr

"Auch bei der Verkürzung der werktäglichen Arbeitszeit hat der BR ein MBR. Nun gilt es dieses auszuüben..."

Auch wenn es nicht gefällt ... der Abbau von Überstunden ist NICHT mitbestimmungspflichtig.

Außerdem geht mit Überstundenabbau keine Verkürzung der werktäglichen Arbeitszeit i.S. des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG einher.

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DonJohnson

01.09.2009 um 19:19 Uhr

@Peanuts In diesem Beispiel hier schon - sorry aber bleib bei diesem Beispiel hier!

Bezüglich des Abbaus von Überstunden müßte selbstverständlich eine eventuelle BV betrachtet und beachtet werden...

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nicoline

01.09.2009 um 20:32 Uhr

DJ Bezüglich des Abbaus von Überstunden müßte selbstverständlich eine eventuelle BV betrachtet und beachtet werden... Sollten nicht alle MA wissen, wenn es eine BV gibt?

D
DonJohnson

01.09.2009 um 20:36 Uhr

nicoline Sollte schon, wenn diese aber schon sehr alt ist, oder man kommt neu in die Firma, ist das nciht immer eine Selbstverständlichkeit. Nicht immer handelt der AG so, dass er alle BV´s öffentlich aushängt, oder persönlich aushändigt ;-)))

N
nicoline

01.09.2009 um 23:19 Uhr

DJ, na gut, stimmt, hast gewonnen, aber wenn man hier fragen kann, könnte man es doch zu aller erst mal im Betrieb, oder seh ich das verkehrt? Wäre ja schön, wenn bigbrother noch mal antworten würde, ob es einen BR gibt. ;-)))

D
DonJohnson

01.09.2009 um 23:44 Uhr

nicoline Nanana, kannste mal mit dem "aber" aufhören? ;-))) Ich sehe es dennoch nciht wie du. Es ist viel viel einfacher hier im Internet und somit anonym zu fragen, als etwa auf der Arbeit, leider ist das so. Das ist im übrigen unabhängig davon ob die einen BR haben oder nciht. Heutzutage geht der erste Schritt immer ins Internet (manchmal traurig aber wahr).

Ob du es glaubst oder nciht, manchmal haben die Leute auch mehr Vertrauen in die anonyme Hilfestellung hier im Netz, als direkt beim BR. Witziger Weise kann ich das belegen. Witzig deshalb, weil mir sowas ähnliches passiert ist. Was das geilste war, dass ich zitiert wurde, na, nur der Fall lag halt wirklich ein wenig anders. Habe mich dann geoutet und bewiesen, dass ich DJ bin ;-) Seit dem ist alles gut ;-)

P
pirat

02.09.2009 um 10:16 Uhr

Ahoi nico, Liebste auch ich erinnere mich..... .-) Nichtsdestotrotz sieht die betriebliche Realität anderes aus. Ansonsten bin ich ganz bei Dir. ;-)

N
nicoline

02.09.2009 um 19:04 Uhr

Ahoi pirat, Lieber auch ich erinnere mich..... .-) das ist schön!

Nichtsdestotrotz sieht die betriebliche Realität anderes aus. ja eben, das ist doch das Problem, oder weswegen glaubst Du schreib ich mir hier 'n w...unden Finger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Und was ist die Konsequenz, alle nehmen es so hin????????????????

Ansonsten bin ich ganz bei Dir. Ich überleg gerade, ob ich mich darüber wirklich freuen kann, piraten ganz nah bei mir machen mir glaub ich eher Angst, es sei denn Du bist schon in dem passiven Teil der Piratenzeit ;-))))))))))))

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