Hallo!
wir haben z.Zt. ein kleines Problem bei uns in der Firma und wir (der BR) wissen einfach nicht weiter.
Unser Chef hatte verlauten lassen, daß bis zum Jahresende alles an Urlaub und Überstunden abgefeiert werden muß, da dieser sonst verfällt, bzw. die Überstunden einfach ausbezahlt werden (bis jetzt war das immer die Entscheidung der Mitarbeiter ob die Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden). Die Überstunden, die in unserer Produktion anfallen, werden auch vom Vorgesetzten angeordnet, bzw. genehmigt.
In unserer Verwaltung sieht es aber anders aus. Dort wird Gleitzeit gearbeitet und die Überstunden/Mehrarbeit werden nicht vom Vorgesetzten unterschrieben, trotzdem aber von Monat zu Monat auf dem Zeitkonto geführt. Diese können auch auf Wunsch freigenommen oder ausbezahlt werden, nur bekommen diese keine Überstundenzuschläge.
Meine Frage nun: hat unser Chef eine gesetzliche Grundlage, mit der er es begründen kann, daß die Überstunden/Mehrarbeit abgefeiert werden müssen? Müssen in diesem Fall zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden werden?
Für jede Art von Hilfe bin ich sehr dankbar!