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Sonn und Feiertagsarbeit

J
jimbob2019
Aug 2020 bearbeitet

Guten Morgen aller seitz. Der AG hat für ein Teilprojekt eines Klienten von uns Sonn und Feiertagsarbeit eingeführt, weil der Klient es für notwendig hält. Es hat sich nun herrausgestellt, daß noch kein Beschluss des BR zu diesem Thema gefasst worden ist aber eine Duldung seitens der Vorsitzenden erteilt wurde. Das Gremium oder ein Teil davon ist nicht darüber informiert worden. Muss eine Duldung seitens des Betriebsrates vom Gremium beschlossen werden?? Wie würdet Ihr hier vorgehen??? Und die Frage ab wann kann der Antrag bei der zuständigen Behörde vom AG eingereicht werden ? Vor oder Nach dem positiven Beschluss des BR???

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

23.08.2020 um 15:36 Uhr

Der BRV hat nicht zu dulden. Genau genommen lässt der AG ohne Zustimmung des BR arbeiten. Und da solltet ihr einen Unterlassungsanspruch geltend machen - oder das Gremium macht sich überflüssig.

K
kratzbürste

23.08.2020 um 15:50 Uhr

Der BRV handelt im Rahmen der Beschlüsse des BR - und nicht, wie es ihm gerade in den Sinn kommt. Wann - oder ob überhaupt der BR zustimmt, hat mit der Genehmigung der Behörde nicht unbedingt etwas zu tun. Der BR muss ja neben der Einhaltung der Tarife auch noch Fragen der Arbeitsbelastung, Gesundheitsschutz usw. und natürlich auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf klären. Da wäre es dann doch zu einfach zu sagen "wenn die Behörde zustimmt, machen wir es auch ".

C
celestro

23.08.2020 um 20:28 Uhr

"Und die Frage ab wann kann der Antrag bei der zuständigen Behörde vom AG eingereicht werden ? Vor oder Nach dem positiven Beschluss des BR???"

sinnvoll ... danach ...

rechtlich ... davor ...

;-) ;-) ;-)

S
seehas

24.08.2020 um 13:25 Uhr

Da muss dringend ein Gespräch mit dem BRV geführt werden. Der BRV ist nicht der Vorgesetzte des BR, er ist der Übermittler der vom BR gefassten Beschlüsse. Das sollte das Gremium dem BRV mal erklären. Und vermutlich sollte sich das ganze Gremium mal schulen lassen.

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