W.A.F. LogoSeminare

Betriebsrat hat der Kurzarbeit zugestimmt.

BL
Betriebsrat LM
Aug 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen. Der Betriebsrat hat der Kurzarbeit für August und September 2020 zugestimmt. Allerdings sind keine Listen vorhanden, wonach geklärt ist, wer wieviel Kurzarbeit macht. Nun kommt es dazu, das einige MA schon 4 Wochen Kurzarbeit machen und andere durcharbeiten und keine Kurzarbeit leisten oder nur wenige Stunden. Gibt es hier Regelungen auf Gleichstellung der Mitarbeiter, wenn sie auch noch in einer Abteilung sind und drei MA arbeiten und der vierte Kurzarbeit machen muss? Alle verdinen gleich in der Abteilung und sind gleich qualifiziert. für den Bereich.

32505

Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

22.08.2020 um 12:53 Uhr

Bekommt ihr denn Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur? Ist dort tatsächlich Kurzarbeit angemeldet worden? Dann müsste es auch eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit geben, die Details regelt.

BL
Betriebsrat LM

22.08.2020 um 14:34 Uhr

Leider regelt das die BV nicht keine Details darin enthalten. Kurzarbeitergeld bekommen wir.

K
kratzbürste

22.08.2020 um 15:28 Uhr

Na dann ist ja der BR immer noch in der Mitbestimmung. Der muss halt seinen Job machen. Der AG kann nicht einfach für sich entscheiden wer wann kürzer arbeitet und wer nicht; es sein denn, der BR hat in der BV dem AG diese Freiheiten eingeräumt (dann gilt die Lebensweisheit "Jeder Betrieb hat den BR, den er verdient " :-(

C
celestro

22.08.2020 um 15:30 Uhr

Wieviel Kurzarbeit kommt denn vor? Voraussetzung ist ja:

"Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben."

und bei einer Gruppe von 4 Personen mag es unfair aussehen, wenn 3 davon komplett arbeiten und nur 1 dann 20% weninger. Aber letztlich müsste man sich das sehr genau angucken. Denn 4 Stück die 5% weniger machen, ergibt aber ggf. arbeitstechnisch überhaupt keinen Sinn.

S
seehas

24.08.2020 um 13:22 Uhr

Da hat der BR erstmal einen schlechten Job gemacht. Solche Dinge können in einer BV zum Thema Kurzarbeit geregelt werden. Wenn da nix geregelt ist, ist es sehr viel schwerer den AG hinterher zu vernünftigem Verhalten zu bewegen.

Ihre Antwort