Erstellt am 22.08.2020 um 10:53 Uhr von Kratzbürste
Bekommt ihr denn Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur? Ist dort tatsächlich Kurzarbeit angemeldet worden? Dann müsste es auch eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit geben, die Details regelt.
Erstellt am 22.08.2020 um 12:34 Uhr von Betriebsrat lm
Leider regelt das die BV nicht keine Details darin enthalten. Kurzarbeitergeld bekommen wir.
Erstellt am 22.08.2020 um 13:28 Uhr von Kratzbürste
Na dann ist ja der BR immer noch in der Mitbestimmung. Der muss halt seinen Job machen. Der AG kann nicht einfach für sich entscheiden wer wann kürzer arbeitet und wer nicht; es sein denn, der BR hat in der BV dem AG diese Freiheiten eingeräumt (dann gilt die Lebensweisheit "Jeder Betrieb hat den BR, den er verdient " :-(
Erstellt am 22.08.2020 um 13:30 Uhr von celestro
Wieviel Kurzarbeit kommt denn vor? Voraussetzung ist ja:
"Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben."
und bei einer Gruppe von 4 Personen mag es unfair aussehen, wenn 3 davon komplett arbeiten und nur 1 dann 20% weninger. Aber letztlich müsste man sich das sehr genau angucken. Denn 4 Stück die 5% weniger machen, ergibt aber ggf. arbeitstechnisch überhaupt keinen Sinn.
Erstellt am 24.08.2020 um 11:22 Uhr von seehas
Da hat der BR erstmal einen schlechten Job gemacht. Solche Dinge können in einer BV zum Thema Kurzarbeit geregelt werden. Wenn da nix geregelt ist, ist es sehr viel schwerer den AG hinterher zu vernünftigem Verhalten zu bewegen.