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Dienst außerhalb der vereinbarten Teilzeit - wie bewerten?

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Germike
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, ich brauche Rat mal in eigener Sache. Ich bin BR-Mitglied und Teilzeit-Arbeitnehmer. Laut Arbeitsvertrag (AV) arbeite ich zu 50% einer Vollzeitstelle, und zwar "verteilt auf die Tage Montag bis Mittwoch" (Zitat aus meinem AV). Nun erlebe ich es immer wieder in meiner Abteilung, dass (fachlich) wichtige Schulungen und (sozial) wichtige Abteilungsmeetings auf Donnerstage und Freitage gelegt wurden und werden. So nun auch angekündigtermaßen - durch den Abteilungsleiter - für Oktober bis Jahresende.
Nun bin ich in der Abteilung eigentlich gerne und möchte auch kein "Faß aufmachen". Andererseits fühle ich mich durchaus ein wenig unfair behandelt. Hab' mal den Abteilungsleiter gefragt, was das soll, da kam nur ein lapidares "tja ging nicht anders". Gut, hab ich geantwortet, dann bitte ich hiermit um offizielle Genehmigung von Überstunden für diese wichtigen Termine, damit ich teilnehmen kann. Denn, so mein Argument, Donnerstage und Freitage gehören laut AV sozusagen zu meinem Wochenende, und Wochenendarbeit wird in der Firma nur als Überstunden genehmigt. Ich bitte um Eure Meinung und Rat. Vielen Dank, Michael

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Community-Antworten (5)

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Midnight

01.09.2009 um 20:40 Uhr

@Germike *Gut, hab ich geantwortet, dann bitte ich hiermit um offizielle Genehmigung von Überstunden * Spannung und was hat er geantwortet?

Versuch es doch mal mit §10 TzBfG;-)

G
Germike

02.09.2009 um 09:28 Uhr

Danke, Midnight! :) Tja, die Reaktion war typisch: Nein, Überstunden kämen nicht in Frage. Aber andererseits solle ich mich auch keinesfalls daran gehindert fühlen, teilzunehmen. Ich sei herzlich eingeladen und möge doch bitte an jenem Donnerstag (oder Freitag) kommen und ganz normal stempeln, die Arbeitszeit werde mir gutgeschrieben. Insofern zieht also §10 TzBfG nicht. So weit, so ungut. Denn Donnerstag und Freitag liegen ja, um das zu wiederholen, laut AV außerhalb meiner Arbeitszeit. Wie Samstag und Sonntag bei Vollzeitlern. Und denen sagt man ja auch nicht am Sonntag, ach komm doch gerne vorbei und stempel doch einfach ganz normal. Es ist etwas verzwickt, das gebe ich zu. Nicht geeignet für Anfänger wie mich. Darum nochmal die herzliche Bitte um Rat.

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pirat

02.09.2009 um 10:51 Uhr

@Germike, was die berufliche Weiterbildung angeht, könnte sich der BR mal Gedanken machen über § 96,97,98 BetrVG....

M
Midnight

02.09.2009 um 15:22 Uhr

@Germike die Arbeitszeit werde mir gutgeschrieben. Aber dann ist doch alles in Ordnung. Nehmen wir an 40 Std sind bei euch Vollzeit, dann steht dir bis zu diesen 40 Std auch nicht mehr zu.

G
Germike

02.09.2009 um 15:56 Uhr

@Pirat, @Midnight, ich danke Euch vielmals für Eure Kommentare!

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