Erstellt am 31.08.2009 um 16:59 Uhr von erwin
@BienaMaja
ist doch ganz einfach, er beantrag diesem beim Chef (AG) un dieser sagt ja, was z.Zt. bei möglichen Auftragsmangeln sogar verständlich ist. Denn lieben bei weniger Aufträge Urlaub als bei Hochbetrieb.
Also was spricht dagegen??
Der AG könnte sich zwar auf § 4 Bundesurlaubsgesetz berufen muss es aber nicht.
Erstellt am 31.08.2009 um 17:12 Uhr von Peanuts
"Wie kann dieser neuer MA schon zwei Wochen Urlaub haben?? "
Vielleicht war dieser MA nur zum Einstieg in Euren Betrieb zu gewinnen, wenn er noch seinen geplanten Urlaub durchziehen kann.
Nennt man auch Vertragsfreiheit. Aber warum interessiert das eigentlich den BR? Nur so?
Erstellt am 31.08.2009 um 17:19 Uhr von BieneMaja
uns interessiert dies halt mal wie so etwas funktioniert. Denn Urlaubsanspruch hat man unseres Wissen noch nicht.
Ist doch mal interessant wie dies geht - oder????
Eine Antwort wie das geht war ja bis jetzt noch nicht dabei
Erstellt am 31.08.2009 um 17:23 Uhr von erwin
@BieneMaja
wer sagt dieses, es besthet Vertragsfreiheit, der AN kann sich in solchen Fällen "nur" nicht auf das Bundesurlaubsgesetz als Anspruchsgrundlage berufen. Auch ich hatte meinen Berufseinstieg mit Urlaub begonnen.
Hier höre ich ganz unverständliche Aussagen für einen BR, ist hier vielleicht Neid mit im Spiel, weil hier ein AN geschickte rist als vielleicht eine BRM?
unseres Wissen >> könnte ausbaufähig sein ;-))
Erstellt am 31.08.2009 um 17:27 Uhr von BieneMaja
@erwin
hat doch mit neid nichts zu tun. Es ist nur etwas merkwürdig bzw. nicht in der praxis so verbreitet dass ein neuer ma bereits mit urlaub beginnt, obwohl noch kein urlaubsanspruch besteht.
Wir wollen es doch nur verstehen
Erstellt am 31.08.2009 um 18:12 Uhr von rainerw
@BieneMaja
Es ist schon so wie von Peanuts beschrieben. Einzelvertraglich kann alles geregelt werden wenn dies keine Verschlechterung zum Tarifvertrag oder eines bestehenden Gesetzes ist. Im vorliegendem Fall haben sich die Vertragsparteien ja offensichtlich um eine für den MA günstigere Regelung getroffen und daher ist das ganz in Ordnung.
Im Übrigen wird §4 BUrlG immer etwas verkant und daher falsch interpretiert. Dazu sollte man sich aber mal die gesamte Kommentierung durchlesen. Dieser § regelt eine Anwartschaft und ist keine Sperrzeit im eigentlichem Sinn.
Nun Verstanden?
Erstellt am 31.08.2009 um 18:20 Uhr von BieneMaja
@rainerw
hört sich logisch an. Werde mir morgen die Kommentierung aber ganz genau durchlesen. Wenn es so ist, dann ist's so.
Melde mich morgen abend nochmal - vielen Dank
Erstellt am 31.08.2009 um 20:03 Uhr von Peanuts
Was ebenfalls denkbar wäre, ist, dass dieser neue Kollege bei seinem alten AG den vollen gesetzl. Urlaubsanspruch für das Jahr 2009 erworben hat (z.B. Arbeitsverhältnis 1.1. - 31.8.), diesen aber noch nicht komplett oder gar nicht erhalten hat.
Dann würde diese Kollege bei Euch anfangen und hätte (trotz der nur verbleibenden 4 Monate) auf alle Fälle den gesetzlichen Anspruch auf 20 Urlaubstage (5 Tage Woche) für das Jahr 2009.
Dass dieser Urlaub erst im März 2010 gewährt werden MÜSSTE, steht auf einem anderen Blatt Papier.