Dienstreise - Gibt es hier ein erzwingbares MBR ?
Guten Morgen zusammen,
Folgender Fall: Ich BRV war auf Dienstreise Tagung des Außendienstes. Zunächst stellt ich einen Dienstreiseantrag mit einer Übernachtung da der Ort der Tagung ca. 450 KM von dem Betrieb entfernt stattgefunden hat. Dieser Antrag wurde mir nicht genehmigt da nach Aussage unseres PA Chefes diese nach gültiger Reiserichtlinie nicht möglich sei. Er sagte mir ich könne ja früh morgens mit dem Zug fahren und nach der Abteilungsversammlung nachmittags wieder per Zug zurück. Daraufhin sagte ich ich würde lieber mit dem Firmenfahrzeug fahren da ich dann flexibler bin. Gesagt getan: Ich fuhr morgens um 5:00 Uhr los und war abends um 17:30 zurück. In unserer BV Arbeitszeit ist geregelt, dass in Ausnahmefällen wie Messen, tagungen usw. auch die Zeit über 10 Stunden gutgeschrieben werden kann. Als ich dies nun einforderte wurde das verneint da nach Aussage von der PA mir ja angeboten wurde mir dem Zug zu fahren was dann indirekt keine Arbeitszeit wäre. Es sind noch viele MA aus dem Innendienst bei dieser Tagung und komisch ist das keiner mit dem Zug gefahren ist. Meine Frage: Was kann ich da tun das ich meine tatsächliche aufgewendete Arbeitszeit im vollem Umfang bekomme? Gibt es hier ein erzwingbares MBR oder eine rechtliche Grundlage. Ihr werdet euch sicher wundern das ich da jetzt so drauf beharre, aber leider werde ich aus meiner Sicht gemobbt da ich unbequem bin.
Bitte um Hilfe
Danke im Voraus und schönes Wochenende
P.S. Ich finde das Forum so wie die Beiträge supi.........
Gruß schneusel
Community-Antworten (1)
28.08.2009 um 10:11 Uhr
@schneusel Warum soll Dein AG freiwillig gegen das ArbZG verstoßen? Und DU hast Dich für das Auto entschieden - nicht der AG.
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