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Arbeitszeit - bekommen wir für die nochmalige An,- Abfahrt zur "Arbeitsstelle" in Köln die km extra bezahlt und gibt es gesondert Zeitgutschrifften?

S
schnurpsel
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben folgende Anfrage erhalten und wissen nicht genau was rechtens ist. Anfrage: Am 17.09.2009 um 20 Uhr ist unser gesamtes Team verbindlich verpflichtet zu einem Vortrag in einem anderen Stadtteeil zu erscheinen. Das Ende dieser Veranstalltung ist offen. An diesem Tag fällt die Dienstbesprechung (Dies sind 1,5 Arbeitsstunden) aus. Unser offizielles Dienstende an unserer Arbeitsstätte ist dann 16.30Uhr.

Meine Frage ist nun, bekommen wir für die nochmalige An,- Abfahrt zur "Arbeitsstelle" in Köln die km extra bezahlt und gibt es gesondert Zeitgutschrifften da die Arbeitszeit nach 20 Uhr stattfindet???

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Community-Antworten (2)

E
Erwin

27.08.2009 um 16:28 Uhr

@schnurpsel

Team verbindlich verpflichtet zu einem Vortrag in einem anderen Stadtteeil zu erscheinen

wer hat hier dieses angeordnet? welche Rechtsgrundlage? Es wäre auf alle Fälle Mehrarbeit, also müssted der BR zustimmen. Weiter sollte man da einmal prüfen, ob hier die tägl. max. Arbeitszeit lt. ArbZG nicht überschritten wird? Ggf. sollte man sich hier an die Gewerbeaufsicht wegen Verletzung des ArbRZ wenden. Das kann jeder AN und wird anonym behandelt.

Gegen das ArbZG wird wird wohl leider sehr sehr oft verstoßen, besobders schlimm ist in diesem Zusammenhang aber, dass leider auch sehr viele/ zuviele BR dieses nicht reklamieren und dagegen vorgehen. Dabei hilft hier ganz einfach ein guter Kontakt zu den zuständiegen Amtern/ Behörde.

B
BRHexe

27.08.2009 um 16:35 Uhr

@schnurpsel ergänzend zu erwin noch der Hinweis, das auch die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden müßte. Geht also die Veranstaltung z.B. bis 22.30 Uhr würde das ja auch bedeuten, das am kommendne tag erst später die Arbeit wieder aufgenommen werden darf. Kommt das bei Euch öfter vor, das der AG meint, über Eure Freizeit verfügen zu können??

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