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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

nochmalige Frage: ist Aufsichtsratsrbeit eines AN- Vertreters Arbeitszeit?

M
MikeAR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! ich bin seit 10 Jahren als AN-Vertreter im Aufsichtsrat eines komm. Unternehmens (GmbH) nach Drittelbet.Gesetz. Jetzt sollen wir für unsere AR- Arbeit ausstempeln. Sowohl für die AR- Sitzung selber, als auch für die Vorgespräche. Begründung: Es sei alles mit dem Sitzungsgeld (25 Euro) abgegolten (das ist kein Witz!!!!!). Tantiemen bekommen wir nicht. Was machen? Rechtlichen Anspruch für die Freistellung für AR- Arbeit besteht, jedoch ist die Fortzahlung nicht sauber geregelt. Schlaumachen durch Schulungen geht auch nicht, da die Firma Schulungsmaßnahmen für AR- Mitglieder verweigert. Danke für Eure Meinung/ Hinweise VG Mike / ICH BITTE UM KONSTRUKTIVE ANTWORTEN !

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

08.03.2015 um 12:33 Uhr

Du hast mehr als eine konstruktive Antwort erhalten: Spätestens sobald ein Sitzungsgeld fliesst ist die Nummer durch = keine AZ.

P
Pickel

08.03.2015 um 14:53 Uhr

Zu viele BRM kennen alle Rechte. Den Passus "Ehrenamt" übersehen sie dennoch.

G
gironimo

08.03.2015 um 16:14 Uhr

Du kannst natürlich auch einmal einen Fachanwalt oder den DGB-Rechtsschutz konsultieren.

K
Kölner

08.03.2015 um 16:15 Uhr

@gironimo Den DGB Rechtschutz ist aber nur für MItglieder. Je nach Lage muss dann aber Mike auch noch das Sitzungsgeld abgeben an die H.-B.-Stiftung...

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