Hallo! ich bin seit 10 Jahren als AN-Vertreter im Aufsichtsrat eines komm. Unternehmens (GmbH) nach Drittelbet.Gesetz. Jetzt sollen wir für unsere AR- Arbeit ausstempeln. Sowohl für die AR- Sitzung selber, als auch für die Vorgespräche. Begründung: Es sei alles mit dem Sitzungsgeld (25 Euro) abgegolten (das ist kein Witz!!!!!). Tantiemen bekommen wir nicht. Was machen? Rechtlichen Anspruch für die Freistellung für AR- Arbeit besteht, jedoch ist die Fortzahlung nicht sauber geregelt. Schlaumachen durch Schulungen geht auch nicht, da die Firma Schulungsmaßnahmen für AR- Mitglieder verweigert. Danke für Eure Meinung/ Hinweise VG Mike / ICH BITTE UM KONSTRUKTIVE ANTWORTEN !