Mitbestimmungpflicht/Informationsrecht des BR bei neuer Maschine?
Hallo Zusammen, hab die Seite heute erst entdeckt - zu meiner Freude! Vielleicht könnt ihr mir helfen! Es geht um die Mitbestimmungs-/Informationsrecht beim Einsatz von neuen Maschinen. Wir arbeiten in einem Unternehmen, das Plastikkarten herstellt. Wir haben diese Woche eine neue Maschine zur Bedruckung von Karten bekommen, bzw. ist es eine Maschine unserer Mutterfirma, die nun bei uns genutzt werden soll, weil ein bestimmter Bereich der Karten, nur noch an unserem Standort hergestellt werden soll. Es handelt sich um ein kleineres Gerät mit dem kleine Mengen Karten personalisiert werden sollen. Ich bin jetzt nicht sicher, ob es sich um das Gerät handelt, daß uns mündlich schon vor einer Weile angekündigt worden ist. Fakt ist: wir haben keinerlei schriftliche Information darüber, was das Ding genau macht und wann es kommen sollte, noch darüber, welcher AN daran eingesetzt werden soll.
Mein Stellvertreter ist nun in Wallung von wegen Betriebsänderung und Mitbestimmung und Stillegung der Maschine usw. Ich bin mir aber gar nicht sicher, ob das Teil wirklich mitbestimmungspflichtig ist. Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen, daß ich da bis zur nächsten Sitzung etwas schlauer bin?
Danke schonmal!
Mamajo
Community-Antworten (1)
05.07.2006 um 16:38 Uhr
Hallo Mamajo,
den § 111 BetrVG in diesem Fall zu bemühen, halte ich für mehr als fragwürdig!
Macht von Eurem Unterrichtungs- und Informationsrecht gem. § 90 BetrVG Gebrauch und entscheidet dann über Eure weitere Vorgehensweise.
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