Hallo,

wir haben vom 1. März bis 31. August Kurzarbeit angemeldet. Da wir im August so viele Urlaubsanteile haben, haben wir für den August die Kurzarbeit ausgesetzt. Gleichzeitig wurde ab dem 01.09.2009 bis 28.02.2010 wieder weiter Kurzarbeit beantragt. In der Zeit der Kurzarbeit gibt es keinen Anspruch auf Altersteilzeit. Da wir aber im August die Kurzarbeit ausgesetzt haben, bin ich der Meinung, dass es für diesen Monat die Altersteilzeit gibt. Unsere GL ist der Meinung, dass es nicht so ist. liege ich jetzt richtig oder nicht?
Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen!!!


LG

Bullet