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Altersteilzeit während der aussetzung der Kurzarbeit

B
bullet
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben vom 1. März bis 31. August Kurzarbeit angemeldet. Da wir im August so viele Urlaubsanteile haben, haben wir für den August die Kurzarbeit ausgesetzt. Gleichzeitig wurde ab dem 01.09.2009 bis 28.02.2010 wieder weiter Kurzarbeit beantragt. In der Zeit der Kurzarbeit gibt es keinen Anspruch auf Altersteilzeit. Da wir aber im August die Kurzarbeit ausgesetzt haben, bin ich der Meinung, dass es für diesen Monat die Altersteilzeit gibt. Unsere GL ist der Meinung, dass es nicht so ist. liege ich jetzt richtig oder nicht? Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen!!!

LG

Bullet

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Community-Antworten (4)

P
pirat

24.08.2009 um 19:51 Uhr

@bullet, "In der Zeit der Kurzarbeit gibt es keinen Anspruch auf Altersteilzeit" wo bitte steht das?

B
bullet

24.08.2009 um 20:19 Uhr

Das steht bei uns im MTV. Für den Monat August ist die KA ausgesetzt!!! Da gehe ich davon aus, dass es die Altersteilzeit gibt.

P
pirat

24.08.2009 um 20:31 Uhr

@bullet, danke... für Deinen diskreten Hinweis. Für den August sehe ich es ähnlich. Schonmal mit der GEW darüber geredet?

Absatz 7 dürfte von Interesse sein... http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015497800918501/index.htm

B
bullet

24.08.2009 um 20:41 Uhr

@pirat

Mit der GEW habe ich schon kurz telefoniert. Da haben sie mir auch gesagt, dass die Altersteilzeit für den August zu bekommen ist. Ich hatte mir erhofft, vielleicht einen § morgen der GL vorlegen zu können. Ansonsten danke ich Dir für Deine Antwort!!!

bullet

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