Erstellt am 24.08.2009 um 11:43 Uhr von pirat
@sportsline,
* Jobtrainig* = die Begrifflichkeiten hierzu sind vielfälltig.
Beispiel: dient es der betriebl. notwendigen Weiterbildung und ist AG iniziiert, ist es Arbeitszeit und als solche auch zu vergüten.
" daß die Fahrt zur Arbeitsstelle nicht als Arbeitszeit gezählt wird." naja, er hat es unterschrieben, oder?
Erstellt am 24.08.2009 um 14:15 Uhr von DrHouse
sportsline,
wer bekommt schon die Fahrt zur Arbeit bezahlt, außer unseren Politikern????
Erstellt am 24.08.2009 um 17:08 Uhr von sportsline
Mein Mann bekommt die Fahrt zur Baustele nicht bezahlt. Um 06.30 Uhr ist Arbeitsbeginn.
Er kommt in der Firma an und er und die Kollegen beladen den LKW und dann fahren sie zur Baustelle. Diese Zeit wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.