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Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zulässig?

S
sportsline
Jan 2018 bearbeitet

Mein Mann arbeitet in einer Firma, die sich Spezialbau nennt und im Vertrag als technischer Mitarbeiter ausgewiesen wird. Mein Mann soll zu einem Jobtrainig gehen.Dieser Tag wird nicht als Arbeitstag gezählt. Ist dies zulässig??? Im Vertrag steht auch u.a., daß die Fahrt zur Arbeitsstelle nicht als Arbeitszeit gezählt wird. Er ist 10 Stunden unterwegs und bekommt 3 Stunden abgezogen. Wäre sehr freundlich, wenn Sie uns helfen könnten.

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Community-Antworten (3)

P
pirat

24.08.2009 um 13:43 Uhr

@sportsline,

  • Jobtrainig* = die Begrifflichkeiten hierzu sind vielfälltig. Beispiel: dient es der betriebl. notwendigen Weiterbildung und ist AG iniziiert, ist es Arbeitszeit und als solche auch zu vergüten. " daß die Fahrt zur Arbeitsstelle nicht als Arbeitszeit gezählt wird." naja, er hat es unterschrieben, oder?
D
DrHouse

24.08.2009 um 16:15 Uhr

sportsline, wer bekommt schon die Fahrt zur Arbeit bezahlt, außer unseren Politikern????

S
sportsline

24.08.2009 um 19:08 Uhr

Mein Mann bekommt die Fahrt zur Baustele nicht bezahlt. Um 06.30 Uhr ist Arbeitsbeginn. Er kommt in der Firma an und er und die Kollegen beladen den LKW und dann fahren sie zur Baustelle. Diese Zeit wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.

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