Einsatzplan / Dienstplan
Hallo liebe Betriebsräte,
Wir haben im Betrieb eine Gleitzeitregelung. Die Abteilung, um die es in meiner Frage geht, fährt nach einem Einsatzplan jeden Tag eine andere Tour. Die MA müssen also schauen, ob sieTour 1 oder 3 oder 5 fahren am jeweiligen Tag. Es gilt auch für diese die Gleitzeitregelung. Nun ist meine Frage, muss der Fahrdienstleiter den jede Woche wechselnden Einsatzplan zur Mitbestimmung nach § 87 BetrVG vorlegen oder nicht? Die GL meint nicht, ich denke allerdings, dass dies unter Dienstpläne fällt ...
Schöne Grüße Katharina
Community-Antworten (4)
16.08.2020 um 14:26 Uhr
Bei Gleitzeit sind es die AN, die im Rahmen der Regeln der BV selbstbestimmt mal mehr oder weniger arbeiten. Ist es der AG, der durch die Tourenplanung die Arbeitszeiten vorgibt, nennt man das Kapovaz (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit). Was also habt ihr? Ansonsten habt ihr allemal einen Anspruch auf die Dienstpläne. Ihr müsst ja überwachen können, ob die BV korrekt angewendet wird (§ 80 Abs. 1 BetrVG).
16.08.2020 um 14:41 Uhr
fährt nach einem Einsatzplan jeden Tag eine andere Tour. Und die Arbeitszeiten ändern sich, je nachdem, welche Tour man fährt?
16.08.2020 um 14:52 Uhr
Hallo Krambambuli,
Also laut BV ist die Gleitzeitregelung für die Fahrer eingeschränkt, d.h. es ist wohl tatsächlich Kapovaz. Die Fahrer sind etwa von 6:00 bis 14:30 unterwegs.
Hallo Nicoline,
Die Länge der Touren sind etwas unterschiedlich, die Sollarbeitszeit 7,48.
Schöne Grüße
17.08.2020 um 11:28 Uhr
Die Mitbestimmung des DP ergibt sich aus § 87 Abs. Nr. 2
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Wenn die Arbeitszeit also nicht betroffen ist, sehe ich keine Mitbestimmung und keine Notwendigkeit dafür, das den Fahrer bereits im DP mitgeteilt wird, welche Tour sie zu fahren haben. Ähnlich wäre ja der FAll, wenn der AG schon im DP schrieben müsste an welcher der 17 Maschinen die jeweiligen MA an welchem Tag arbeiten müssen.
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