Kurzarbeit aussetzen / beenden ?!
Hello zusammen...,
...ich hab eine Frage bezugnehmend auf folgenden Fall! Im Betrieb ist seit ca. 1/2 Jahr Kurzarbeit angemeldet, die Auftragslage hat sich aber so stark verbessert...dass man z.B. einen Monat lt. Geschäftsführung wieder voll arbeiten muss um das Auftragsvolumen zu schaffen...sind in dieser Zeit wo die Kurzarbeit "ausgesetzt" ist für einen Monat Überstunden zulässig oder nicht?!
Desweiteren wie sieht es aus wenn der Betrieb eine erneuten Antrag auf Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit stellt, als Verlängerung um z.B. 1 x Jahr und dann doch 1-2 Monate voll arbeiten lässt...weil die Aufträge gerade da sind und danach wieder abflachen...sind in der 1-2 monatigen Zeit mit vollen Arbeitsumfang trotz Kurzarbeitsanmeldung /- regelung Mehrarbeit & Überstunden zulässig..oder in den punktuellen Abteilungen die es betrifft nicht!?
Im Netz war dieses hier zu finden - kann dies jemand so bestätigen?!
"Arbeiten die Mitarbeiter wieder voll, entfällt zunächst der Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Wird der Bezug von KUG für die Dauer eines vollen Kalendermonats unterbrochen, verlängert sich der maximale Bezugszeitraum von 12 Monaten um diesen Zeitraum. Der Bezugszeitraum bezieht sich nicht auf den einzelnen Arbeitnehmer, sondern auf den Betrieb oder die Betriebsabteilung. Wird der Bezug des KUG länger als drei Monate unterbrochen, ist eine neue Anzeige erforderlich."
Danke für das Feedback!
Community-Antworten (1)
17.08.2020 um 10:07 Uhr
Wenn Arbeit vorhanden ist, dann muss voll gearbeitet werden. Andernfalls wäre es Betrug wenn weiterhin Sozialersatzleistungen bezogen würden. D.h. wenn Arbeit da ist, dann auch Arbeiten. In dem Monat wo KA ausgesetzt wird, könnt ihr auch Überstunden machen. Diese müssen aber in dem Fall erneuter KA als erstes abgebaut werden. In allen anderen Fragen würde ich mich an die Arbeitsagentur wenden. Diese gebe dir Auskunft über die Verlängerung usw. Wenn die Arbeit aber so gesteuert werden kann, dass keine Überstunden anfallen und dafür die Arbeit in den nächsten Monat geschoben werden kann, wäre das in meinen Augen die sinnvollste Lösung.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
BV Kurzarbeit
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit erarbeiten wir bei uns im Betrieb eine BV zum Thema Kurzarbeit. Diese soll für den Fall der Fälle erstellt werden, wir sind nicht von Kurzarbeit betroffe
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Aussetzen einer BV
ÄlterHallo wir haben eine BV Arbeitszeit, wo alles über Schichtsystem geregelt ist. Jetzt will der GF Teile der BV aussetzen und mein BRV meint, das kann er, da nicht drinsteht, das er es nicht nicht auss