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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit aussetzen / beenden ?!

E
electro-naut
Aug 2020 bearbeitet

Hello zusammen...,

...ich hab eine Frage bezugnehmend auf folgenden Fall! Im Betrieb ist seit ca. 1/2 Jahr Kurzarbeit angemeldet, die Auftragslage hat sich aber so stark verbessert...dass man z.B. einen Monat lt. Geschäftsführung wieder voll arbeiten muss um das Auftragsvolumen zu schaffen...sind in dieser Zeit wo die Kurzarbeit "ausgesetzt" ist für einen Monat Überstunden zulässig oder nicht?!

Desweiteren wie sieht es aus wenn der Betrieb eine erneuten Antrag auf Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit stellt, als Verlängerung um z.B. 1 x Jahr und dann doch 1-2 Monate voll arbeiten lässt...weil die Aufträge gerade da sind und danach wieder abflachen...sind in der 1-2 monatigen Zeit mit vollen Arbeitsumfang trotz Kurzarbeitsanmeldung /- regelung Mehrarbeit & Überstunden zulässig..oder in den punktuellen Abteilungen die es betrifft nicht!?

Im Netz war dieses hier zu finden - kann dies jemand so bestätigen?!

"Arbeiten die Mitarbeiter wieder voll, entfällt zunächst der Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Wird der Bezug von KUG für die Dauer eines vollen Kalendermonats unterbrochen, verlängert sich der maximale Bezugszeitraum von 12 Monaten um diesen Zeitraum. Der Bezugszeitraum bezieht sich nicht auf den einzelnen Arbeitnehmer, sondern auf den Betrieb oder die Betriebsabteilung. Wird der Bezug des KUG länger als drei Monate unterbrochen, ist eine neue Anzeige erforderlich."

Danke für das Feedback!

1.08201

Community-Antworten (1)

U
UdoWoe

17.08.2020 um 10:07 Uhr

Wenn Arbeit vorhanden ist, dann muss voll gearbeitet werden. Andernfalls wäre es Betrug wenn weiterhin Sozialersatzleistungen bezogen würden. D.h. wenn Arbeit da ist, dann auch Arbeiten. In dem Monat wo KA ausgesetzt wird, könnt ihr auch Überstunden machen. Diese müssen aber in dem Fall erneuter KA als erstes abgebaut werden. In allen anderen Fragen würde ich mich an die Arbeitsagentur wenden. Diese gebe dir Auskunft über die Verlängerung usw. Wenn die Arbeit aber so gesteuert werden kann, dass keine Überstunden anfallen und dafür die Arbeit in den nächsten Monat geschoben werden kann, wäre das in meinen Augen die sinnvollste Lösung.

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