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Urlaubstage/Stunden gleich Arbeitsstunden

S
Security2020
Aug 2020 bearbeitet

Hallo, ich habe schon seit langem das Problem, dass ich immer wieder gesagt bekomme, ich darf mit meinem Urlaub insgesamt nicht mehr als 228 Stunden im Monta arbeiten. Ich arbeite im Sicherheitsdienst und da sind 228 Stunden/Monat keine Seltenheit. Nun arbeite ich z.B. 150 Stunden und möchte noch zwei Wochen Urlaub machen, gleich 10 Tage. Hier bekomme ich aber gesagt, dass ih mit 10 Tagen Urlaub die maximale Tarifliche Stundenzahl überschreite und weniger arbeiten müßte bzw. weniger Urlaub einreichen sollte. Gibt es hier irgendwo ein Gesetzt in dem steht, dass der genomme Urlaub zu meinen monatlichen Stunden hinzugezählt wird?

1.05804

Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

15.08.2020 um 12:09 Uhr

Wenn der Arbeitgeber es tut, frage ihn nach dem Gesetz. Ich kenne es jedenfalls nicht. Urlaub ist ein Tag, an dem man nicht arbeitet.

T
Totengräber

16.08.2020 um 11:22 Uhr

So pauschal kann man das nicht sagen. Es fehlen die Hintergrundinformationen.

Arbeitest du eine 60 Stunden Woche? Wenn ja hast du da die Ausgleichstage.

Hast du 12 Stunden Schichten? Wenn ja hast du dort den Ausgleich, um im Durchschnitt aus 8 Stunden zu kommen.

Hast du in den letzten 24 Wochen mehr als 1152 Stunden gearbeitet? Wenn ja, wo ist dein Ausgleich.

Du musst auch immer daran denken das der Betriebsrat dich nach Hause schicken kann, wenn du die Höchstarbeitszeit überschritten hast.

Folgender Text aus dem Internet beschreibt das Problem. Vielleicht möchte dir dein Arbeitgeber so den Ausgleichszeitraum geben.

Grundsätzlich sieht das ArbZG eine tägliche Arbeitszeit von maximal 8 Stunden vor. Hiervon kann aber abgewichen werden, wenn dem Arbeitnehmer Erholungszeiten eingeräumt werden: So kann die tägliche Arbeitzeit bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten (26 Wochen) oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Auch Samstage sind Werktage. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er den Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen wählt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt damit 6 × 8 Stunden = 48 Stunden. Dies ist im Jahr für 48 Wochen zulässig (52 Jahreswochen abzüglich 4 Wochen gesetzlicher Urlaub). Dementsprechend ist eine maximale Arbeitszeit von 2304 Stunden zulässig. Die Arbeitszeit kann bis zu 60 Stunden wöchentlich erhöht werden, falls ein Ausgleich innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums so möglich ist, dass die durchschnittliche Arbeitszeit werktäglich 8 Stunden beträgt.

N
nicoline

16.08.2020 um 14:39 Uhr

Du musst auch immer daran denken das der Betriebsrat dich nach Hause schicken kann, wenn du die Höchstarbeitszeit überschritten hast. NEIN!!! Ein BR kann keinen MA nach Hause schicken, er kann allerhöchstens den AG auffordern es zu tun!

T
Totengräber

16.08.2020 um 16:29 Uhr

Du musst auch immer daran denken das der Betriebsrat dich nach Hause schicken kann, wenn du die Höchstarbeitszeit überschritten hast. NEIN!!! Ein BR kann keinen MA nach Hause schicken, er kann allerhöchstens den AG auffordern es zu tun!

  • Da hast du recht, aber dennoch bist du dann zuhause (unbezahlt) -

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