Schichtzulage
Hallo zusammen,
ja schon wieder ich, sorry...
Meine nächste Frage wäre zum Thema Schichtzulage.
Hier die Situation:
Wir haben vom 2-Schicht-Betrieb (6-13:30 und 13:30-21Uhr) auf 1-Schicht-Betrieb (8-15:30Uhr) umgestellt. Es wurden auch etliche Leihwerker entlassen. Die Beründung für diese Entscheidung waren die allgemeine Krise in der Automobilindustrie. Meine Kollegen und ich arbeiten in einem Lager/Logistikbereich der Autozubehörteile national und international verschickt.
Nach der Umstellung von 2 auf 1-Schicht-Betrieb wurden natürlich auch die Zuschläge für Wechselschicht und Spätschicht gestrichen.
Ab dem 01.09.09 soll nun wieder in 2 Schichten gearbeitet werden. (6-13:30 und 10:30-18:00)
Der BR hat sich vorbehalten nach einer 3-Monatigen Testphase eine neue BV dazu auszuarbeiten.
Leider finde ich im Tarifvertrag oder Manteltarifvertrag keine entsprechende Passage die aussagt wann eine sogenannte Schichtzulage gezahlt wird oder gezahlt werden kann/muß.
Danke schon mal im Vorraus für euere Antworten.
Gruß die Freewindige
Community-Antworten (1)
21.08.2009 um 09:01 Uhr
Hallo, was Ihr da macht sehe ich nicht als Schicht. Bei uns ist das vergleichbar und nenn sich versetzte Arbeitszeit. Da gibt es natürlich keine Schichtzulage aber man kann mit der GL eine Erschwerniszulage aushandeln. Bei uns hat das geklappt. Das kann man dann in eier BV festmachen.
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